Neues im Verkehrsrecht 2019
Hier findest du die wichtigsten Neuerungen, die 2019 auf Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer zukommen, zusammengefasst.
Jour fixe der NÖ Fahrprüfer
ZVR Verkehrsrechtstag
Fahrlehrer- und Bundesfahrprüfertag 2019
Jänner 2019
Prüfungsfahrzeuge der Klasse A müssen spätestens ab 1. Jänner 2019 den im Jahr 2013 veröffentlichten Bestimmungen entsprechen. [10. FSG-PV-Novelle]
Windows XP und Windows Vista sind ab 1. Jänner 2019 nicht mehr als Betriebssystem für Prüfungscomputer zulässig [Erlass des BMVIT].
In Klagenfurt wird eine 3-D-Schutzwegmarkierung getestet. Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft. [Verkehrsversuchsverordnung 3D-Schutzweg]
Am 31. Jänner 2019 endet die Gültigkeit der Jahresvignette für 2018.

März 2019
Bereits seit 1. März 2018 sollte die Mopedprüfungnur mehr mit dem neuen Computersystem des KFV abgenommen werden. Dieser Termin konnte jedoch nicht eingehalten werden und musste daher auf den 1. Jänner 2019 verschoben werden. Auch dieser Termin war nicht umsetzbar, neuer Einsatzeitpunkt: 1. März 2019. [16. Novelle der FSG-DV]
Der Preis für die Zulassungsbescheinigung im Chipkartenformat wird an die gestiegenen Kosten per 1. März 2019 angepasst, um erhöhte Postzustelltarife und die Inflation abzudecken: Der zu bezahlende Betrag erhöht sich von 22 Euro auf 23,30 Euro; davon gehen 20,30 Euro an die Herstellerfirma. [9. Novelle der Zulassungsstellenverordnung]
April 2019
Ab 1. April 2019 (statt wie geplant am 1. Jänner 2019) sollte an drei ausgewählten Kreuzungen in Linz der einjährige Probebetrieb, trotz roter Ampel rechts abzubiegen, starten. [30. StVO-Novelle]
Ab 1. April 2019 gelten geänderte Vorrangregeln für Radfahrer, wenn sie eine Radfahranlage verlassen. [30. StVO-Novelle]
Ab 1. April 2019 wird bei angehenden Fahrlehrern auf die bisher zwingende Fahrpraxis verzichtet und alternativ dazu auch die Absolvierung eines Lehrplanseminars (vergleichbar dem früheren „Praxisersatzseminar“) ausreichen. [36. KFG-Novelle]
Per 15. April 2019 werden die Zulassungsbescheinigungen als Scheckkarte teurer. [9. Novelle der ZuStV]
Am 15. April endet die Winterreifenpflicht bzw. die Verpflichtung, bei Schwerfahrzeugen Schneeketten mitzuführen. [29. KFG-Novelle]
Mai 2019
Spikesreifen dürfen nur bis zum 31. Mai montiert sein. [49. KDV-Novelle]
Juni 2019
Ab 1. Juni 2019 werden die neuen, komplett überarbeiteten Prüfungsfragen für die Klassen C, D, BE, CE, DE und F freigeschaltet. Kleine Änderung finden sich auch in den Fragenkatalogen der anderen Klassen. Ab diesem Zeitpunkt können Führerscheinprüfungen aller Klassen auch nicht mehr auf türkisch abgelegt werden.
Ab 1. Juni 2019 gelten bundesweit einheitliche Regeln für Elektroscooter im Straßenverkehr. [31. StVO-Novelle]
Die Verkehrsversuchsverordnung Zuflussregelung tritt am 30. Juni 2019 außer Kraft.
Juli 2019
Der Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Immissionsschutzgesetz-Luft und das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert werden (Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018) brachte das Aus für den Luft-Hunderter für Elektrofahrzeuge mit weiß-grüner Kennzeichentafel. Die zusätzlich erforderlichen „Hinweisschilder“ werden ab 1. Juli 2019 aufgestellt.
Bei Neutypisierungen von Elektro- und Hybridfahrzeugen muss ab 1. Juli 2019 ein Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) eingebaut sein. Das akustische Warnsignal bei elektrischem Betrieb wird bis ca. 20 km/h sowie im Rückwärtsgang abgegeben, es muss hinsichtlich Geräusch und Lautstärke mit einem Verbrennungsmotor vergleichbar sein. Der Stichtag für den Verkauf von Neufahrzeugen ist der 1. Juli 2021. [Verordnung (EU) 540/2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen]
Die derzeit gültige Beschränkung auf nur eine Fahrschule pro Person wird ab 1. Juli 2019 aufgegeben, gleichzeitig werden die Außenkurse gestrichen. Bereits begonnene Außenkurse dürfen noch bis 30. September 2019 weitergeführt werden. [36. KFG-Novelle]
Der 140-km/h-Test auf zwei Autobahnabschnitten der A1 startete am 1. August 2018. Er ist auf ein Jahr befristet und hätte daher am 31. Juli 2019 enden sollen. Im Jahr 2019 sollten zusätzliche Tests auf zweispurigen Autobahnabschnitten durchgeführt werden, aber dann war da dieser Ausflug nach Ibiza ... und die bestehenden Schilder bleiben, bis eine neue Regierung entscheidet, wie es weitergehen soll.
September 2019
Mit 1. September 2019 steigt der Kostenersatz für Besitzer der Lenkberechtigung der Klassen C1, C, D1 und D bei der Neuausstellung des Führerscheins von 12,50 Euro auf 13,40 Euro. [18. Novelle der FSG-DV]
Wer bei der Theorieprüfung für den Führerschein mit technischen Hilfsmitteln schummelt, darf ab 1. September 2019 erst nach neun Monaten Sperrfrist wieder antreten. [19. FSG-Novelle]
Das Befahren der Rettungsgasse wird ab 1. September 2019 ein Vormerkdelikt. Dabei genügt mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen das bloße Befahren der Rettungsgasse für die Vornahme der Vormerkung, bei einspurigen Kraftfahrzeugen muss zusätzlich eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen etc. gegeben sein. [19. FSG-Novelle]
Da die Gefährlichkeit einer Nichtbeachtung des Rotlichtes nicht davon abhängt, ob es sich um eine Kreuzung oder um eine andere Straßenstelle handelt, gilt ab 1. September 2019 jede Übertretung des „Halt“-Zeichens als schwerer Verstoß im Sinne des Probeführerscheines. [19. FSG-Novelle]
Oktober 2019
Spikesreifen dürfen ab 1. Oktober wieder montiert sein. [49. KDV-Novelle]
November 2019
Am 1. November beginnt die Winterreifenpflicht bzw. die Verpflichtung, bei Schwerfahrzeugen Schneeketten mitzuführen. [29. KFG-Novelle]
Dezember 2019
Ab 1. Dezember 2019 gilt die Jahresvignette für 2020. Bei Vignetten, die ab dem 1. Dezember 2019 zur Straßenbenützung berechtigen, gilt ein Kraftfahrzeug mit drei Rädern als einspurig.

Die Zusatzausbildung für Personen, die bei Antragstellung auf Erteilung der Lenkberechtigung der Klasse A das 39. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist bis 31. Dezember 2019 befristet. Weiters wurde 2015 verordnet, dass zeitgerecht eine Evaluierung bezüglich der Wirksamkeit dieser Maßnahme durchzuführen ist – Ergebnis: die Regelung wird 2020 verlängert. [61. KDV-Novelle und 66. KDV-Novelle]
In Klagenfurt wird eine 3-D-Schutzwegmarkierung getestet. Die Verordnung tritt am 31. Dezember 2019 außer Kraft. [Verkehrsversuchsverordnung 3D-Schutzweg]