Neues im Verkehrsrecht 2022
Hier findest du die wichtigsten Neuerungen, die 2022 auf Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer zukommen, zusammengefasst.
Februar 2022
Zur Förderung der Elektromobilität gilt die Klasse B für den Verkehr in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen auch für Kraftwagen, deren höchste zulässige Gesamtmasse max. 4.250 kg beträgt. Die Bestimmung ist mit 1. März 2017 in Kraft getreten und ist für fünf Jahre, also bis Ende Februar 2022, in Kraft. [18. FSG-Novelle]
März 2022
Ab 1. März 2022 umfasst die Klasse B innerhalb Österreichs auch Nutzfahrzeuge bis zu einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von 4.250 kg, sofern ein paar Rahmenbedingungen hinsichtlich moderner Antriebskonzepte erfüllt sind. [21. FSG-Novelle]
Mit 1. März 2022 werden in jedem Wiener Bezirk flächendeckende und einheitliche Kurzparkzonen und das Parkpickerl für die jeweiligen Bezirks-Bewohnerinnen und -bewohner eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt ist das Parken in Wien nur mehr mit Parkschein oder Parkpickerl erlaubt. Ausnahmen wird es nur einige in wenig besiedelten Gebieten (Gewerbe- oder Industriegebiete) geben.
Mai 2022
Die Höhe des Kostenersatzes für die Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat beträgt ab 1. Mai 2022 23,80 25,50 Euro, wobei davon 20,80 22,56 Euro dem Produzenten gebühren. [12. Novelle der ZuStV]
Juli 2022
Ab 6. Juli 2022 müssen sämtliche neuen Kraftfahrzeuge, die auf den EU-Markt gebracht werden, mit hochentwickelten Sicherheitssystemen ausgestattet sein:
- Einen intelligenten Geschwindigkeitsassistenten
- Eine Vorrichtung zum Einbau einer Alkohol-empfindlichen Wegfahrsperre
- Fahrer-Aufmerksamkeitswarnsysteme
- Fortgeschrittene Ablenkungserkennung
- Notbremslichter
- Systeme für die Erkennung beim Rückwärtsfahren
- Einen Unfalldatenspeicher
- Die präzise Reifendrucküberwachung
Für PKW und Lieferwagen werden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein, wie
- Notbremsassistenzsysteme
- Spurhalteassistenzsysteme
- Erweiterte Kopfaufprallschutzbereiche für ungeschützte Verkehrsteilnehmer
Neben den für LKW und Busse bereits bisher vorgeschriebenen Notbremsassistenz- und Spurhalte-Warnsystemen müssen diese Fahrzeuge in Zukunft zusätzlich mit Systemen ausgerüstet sein, die Fußgänger und Radfahrer in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs erkennen können. Die Fahrzeuge müssen so gebaut sein, dass die toten Winkel um das Fahrzeug herum erheblich verringert werden (Abbiegeassistent, Totwinkelassistent, Kollisionswarnsystem für Fußgänger und Radfahrer). [Verordnung (EU) 2019/2144 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeug-Insassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern]
August 2022
Bei der Verlängerung befristeter Führerscheine fallen ab 1. August auch bei den Klassen A, B und F keine Gebühren an, wenn die Befristung aus gesundheitlichen Gründen besteht. Die Kosten für das ärztliche Gutachten bei Wiederholungsuntersuchungen für Verlängerungen von 30 Euro bleiben unverändert. Bezahlt werden künftig nur noch 12,40 Euro für die Herstellung der Karte. [22.FSG-Novelle]
Das Alternative Bewährungssystem der Alkolocks ist seit 1. September 2017 für fünf Jahre zur Erprobung der Wirksamkeit in Kraft – und damit nach dem 31. August 2022 außer Kraft. [18. FSG-Novelle]
Oktober 2022




Neue Verkehrsregeln für Radfahrende und Fußgänger treten am 1. Oktober 2022 in Kraft. [33. StVO-Novelle]
Die Mopedprüfung wird nicht mehr vom KFV abgehalten, sondern mit 1. Oktober 2022 Teil des Prüfsystems der anderen Klassen. [22. FSG-Novelle]