
Gefahrenzeichen
Die Gefahrenzeichen kündigen an, dass sich in der Fahrtrichtung auf der Fahrbahn Gefahrenstellen befinden. Sie sind meist dreieckig und werden vor der Gefahrenstelle angebracht:
- Im Ortsgebiet 150 m bis 250 m – wenn nötig auch näher, ohne dass das besonders angeschrieben wird
- Auf Freilandstraßen und Autostraßen 150 m bis 250 m, andere Entfernungen sind auf einer Zusatztafel angeschrieben
- Auf Autobahnen 250 m bis 400 m, andere Entfernungen sind auf einer Zusatztafel angeschrieben
Wenn sich Gefahrenstellen über einen längeren Straßenabschnitt erstrecken (wie etwa Gefälle, Schleudergefahr, Steinschlag, Wildwechsel u. a.) und dies nicht erkennbar ist oder nicht vermutet werden kann, ist auf einer Zusatztafel mit zwei Pfeilen die Länge der Gefahrenstelle angegeben.
Die Lenker von Fahrzeugen müssen sich in geeigneter Weise, erforderlichenfalls durch Verminderung der Geschwindigkeit, der angekündigten Gefahr entsprechend verhalten. [§ 49 Abs. 1 StVO]