Haltelinie
Eine Haltelinie ist eine weiße durchgezogene Quermarkierung. Sie zeigt an, wo du anhalten musst.
Schade, dass die einheitliche Verwendung der Begriffe „Halten“ und „Anhalten“ nicht einmal in der Straßenverkehrsordnung und der Bodenmarkierungsverordnung gelingt!
Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir zusätzliche Erklärungen zusammengestellt.
Geregelte Kreuzung
Doppelte Haltelinie
Die doppelte Haltelinie wurde mit der 23. StVO-Novelle offiziell eingeführt.
Du musst nur bei einer der beiden Haltelinien anhalten.
Die StVO (§ 9 Abs. 4a in Verbindung mit § 12 Abs. 5) sagt: Sind an einer Kreuzung zwei parallele Haltelinien angebracht, müssen Lenkerinnen und Lenker mehrspuriger Fahrzeuge schon bei der (aus der Sicht des ankommenden Verkehrs) ersten Haltelinie anhalten. Lenkerinnen und Lenker einspuriger Fahrzeuge, die sich bei der Kreuzung vorschlängeln, dürfen (nicht müssen!) zwischen den beiden Haltelinien Aufstellung nehmen.
Wenn man den Gesetzestext liest, kann man der Auffassung sein, dass ausschließlich später ankommende, sich an mehrspurigen Fahrzeugen vorbeischlängelnde Einspurige bis zur vorderen Haltelinie fahren dürfen. Das ist grammatikalisch nicht falsch, geht aber Sinn der Bestimmung vorbei. Die Einführung der doppelten Haltelinien wurde so begründet:
„§ 12 Abs. 5 erlaubt es unter bestimmten Voraussetzungen, mit einspurigen Fahrzeugen an stehenden Kolonnen vorbei zu fahren, um sich weiter vorne aufzustellen. Beim Anfahren stehen diese einspurigen Fahrzeuge dann allerdings neben mehrspurigen Fahrzeugen, was mitunter zu gefährlichen Situationen führt. Es soll daher ermöglicht werden, zwei parallele Haltelinien anzubringen, wobei einspurige Fahrzeuge bis zu der weiter vorne liegenden Haltelinie vorfahren dürfen; dies ermöglicht ihnen, sich vor den mehrspurigen Fahrzeugen aufzustellen, und erlaubt so ein gefahrloses Anfahren. Dies wird vor allem bei ampelgeregelten Kreuzungen zweckmäßig sein.“
Der Wille des Gesetzgebers war es also, einen besonderen Wartebereich für Lenkerinnen und Lenker einspuriger Fahrzeuge zu schaffen. Daher ist es vernünftig und nicht verboten, wenn auch zuerst ankommende einspurige Fahrzeuge sofort bis zu der dem Kreuzungsmittelpunkt näher liegenden Haltelinie fahren. Diese Sichtweise wird auch von der zuständigen Fachabteilung im BMK vertreten.
Zusätzlich haben wir die Information bekommen, dass für dieses Verhalten kein Strafbetrag festgelegt ist – mit anderen Worten: Auch aus Sicht der Polizei ist das nicht verboten.
Eisenbahnkreuzungen
Andere Markierungen vor Kreuzungen
Andere Bodenmarkierungen sind informativ, entfalten aber keine normative Rechtswirkung.
Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir zusätzliche Informationen zu den bei der Fahrprüfung gestellten Anforderungen zum Download bereitgestellt.