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Haltelinie

Eine Haltelinie ist eine weiße durchgezogene Quermarkierung. Sie zeigt an, wo du anhalten musst.

Schade, dass die einheitliche Verwendung der Begriffe „Halten“ und „Anhalten“ nicht einmal in der Straßenverkehrsordnung und der Bodenmarkierungsverordnung gelingt!

Ungeregelte Kreuzung

Du musst vor der Haltelinie anhalten.

Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir zusätzliche Erklärungen zusammengestellt.

Geregelte Kreuzung

Ist an einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung auf der Fahrbahn eine Haltelinie angebracht, darfst du beim Anhalten nur bis an diese Haltelinie heranfahren.

Ist an einer durch Armzeichen geregelten Kreuzung auf der Fahrbahn eine Haltelinie angebracht, darfst du beim Anhalten nur bis an diese Haltelinie heranfahren.

Doppelte Haltelinie

Die doppelte Haltelinie wurde mit der 23. StVO-Novelle offiziell eingeführt.

Du musst nur bei einer der beiden Haltelinien anhalten. 

Die StVO (§ 9 Abs. 4a in Verbindung mit § 12 Abs. 5) sagt: Sind an einer Kreuzung zwei parallele Haltelinien angebracht, müssen Lenkerinnen und Lenker mehrspuriger Fahrzeuge schon bei der (aus der Sicht des ankommenden Verkehrs) ersten Haltelinie anhalten. Lenkerinnen und Lenker einspuriger Fahrzeuge, die sich bei der Kreuzung vorschlängeln, dürfen (nicht müssen!) zwischen den beiden Haltelinien Aufstellung nehmen. 

Wenn man den Gesetzestext liest, kann man der Auffassung sein, dass ausschließlich später ankommende, sich an mehrspurigen Fahrzeugen vorbeischlängelnde Einspurige bis zur vorderen Haltelinie fahren dürfen. Das ist grammatikalisch nicht falsch, geht aber Sinn der Bestimmung vorbei. Die Einführung der doppelten Haltelinien wurde so begründet:

„§ 12 Abs. 5 erlaubt es unter bestimmten Voraussetzungen, mit einspurigen Fahrzeugen an stehenden Kolonnen vorbei zu fahren, um sich weiter vorne aufzustellen. Beim Anfahren stehen diese einspurigen Fahrzeuge dann allerdings neben mehrspurigen Fahrzeugen, was mitunter zu gefährlichen Situationen führt. Es soll daher ermöglicht werden, zwei parallele Haltelinien anzubringen, wobei einspurige Fahrzeuge bis zu der weiter vorne liegenden Haltelinie vorfahren dürfen; dies ermöglicht ihnen, sich vor den mehrspurigen Fahrzeugen aufzustellen, und erlaubt so ein gefahrloses Anfahren. Dies wird vor allem bei ampelgeregelten Kreuzungen zweckmäßig sein.“ 

Der Wille des Gesetzgebers war es also, einen besonderen Wartebereich für Lenkerinnen und Lenker einspuriger Fahrzeuge zu schaffen. Daher ist es vernünftig und nicht verboten, wenn auch zuerst ankommende einspurige Fahrzeuge sofort bis zu der dem Kreuzungsmittelpunkt näher liegenden Haltelinie fahren. Diese Sichtweise wird auch von der zuständigen Fachabteilung im BMK vertreten.
Zusätzlich haben wir die Information bekommen, dass für dieses Verhalten kein Strafbetrag festgelegt ist – mit anderen Worten: Auch aus Sicht der Polizei ist das nicht verboten. 

Spezialfall Maria Enzersdorf, Otto Braun-Straße

Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir in diesem Bereich ausführliche Erklärungen zu den bei der Fahrprüfung gestellten Anforderungen in Text und Bild zusammengestellt.

Bodenmarkierungen können die Verwendung dieses Bereichs z.B. auf Radfahrerinnen und Radfahrer einschränken – das ist die im echten Leben nahezu ausschließlich zu beobachtende Verwendung der doppelten Haltelinien.

Eisenbahnkreuzungen

Ist an einer Eisenbahnkreuzung auf der Fahrbahn eine Haltelinie angebracht, darfst du beim Anhalten nur bis an diese Haltelinie heranfahren.


Andere Markierungen vor Kreuzungen

Andere Bodenmarkierungen sind informativ, entfalten aber keine normative Rechtswirkung.

Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir zusätzliche Informationen zu den bei der Fahrprüfung gestellten Anforderungen zum Download bereitgestellt.