Updates unserer Homepage 2026
Juli 2026
Die ab 1. Jänner 2027 geltende Anonymverfügungsverordnung erscheint im Bundesgesetzblatt.
Bisher gab es auf Grundlage einer Vereinbarung aus dem Jahr 2012 (§ 15a B-VG) eine geteilte Zuständigkeit zwischen der Landespolizeidirektion Wien und der Stadt Wien durch die zuständige Magistratsabteilung für Parkraumüberwachung MA 67. Die Zuständigkeit der Parkraumüberwachung wandert per 1. Juli 2026 vollständig in die Kompetenz der MA 67. Durch diese Neuordnung mit der 36. StVO-Novelle liegen alle Zuständigkeiten für den ruhenden Verkehr in einer Hand.
Juni 2026
Die Bundesregierung plant eine bundesweite Vereinheitlichung von Verkehrsstrafen. Die einheitliche Sanktionierung von Verkehrsdelikten soll die Verkehrssicherheit stärken, die präventive Wirkung erhöhen – und dem Budget etwas Gutes tun.
Mai 2026
Mit der 42. KFG-Novelle, die als Begutachtungsentwurf vorliegt, werden unter anderem die seit 2025 angekündigten neuen „Pickerlfristen“ umgesetzt.
April 2026
Im Bundesgesetzblatt erscheinen die 36. StVO-Novelle und die 23. FSG-Novelle.
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass es grundsätzlich verfassungskonform ist, Fahrzeuge von Rasern zu beschlagnahmen, für verfallen zu erklären und zu verwerten, wie es die 34. StVO-Novelle vorsieht. Die derzeitige Regelung, wonach diese Maßnahmen nur bei Fahrzeugen möglich sind, die im Alleineigentum des Lenkers stehen, widerspricht jedoch dem Gleichheitsgrundsatz.
März 2026
Die Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, mit der für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Fahrverbotskalender 2026), erscheint im Bundesgesetzblatt.
Februar 2026
Das BMIMI stellt mit einem Erlass klar, dass für die verkehrspsychologische Untersuchung nach erstmaligem Lenken unter Suchtmitteln keine amtsärztliche Zuweisung erforderlich ist.
Jänner 2026
Shrinkflation bei den Kursen für lebensrettende Sofortmaßnahmen am Ort des Verkehrsunfalls: Ab 1. Jänner 2026 sind es zwar weiterhin sechs Kursstunden, aber statt einer theoretischen Unterweisung von „mindestens einer Stunde“ (oder E-Learning) und praktischen Übungen von mindestens vier Stunden wird der Übungsteil nunmehr auf drei Stunden reduziert.