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Fahrräder mit und ohne Elektroantrieb

Ab dem 12. Geburtstag darf man in Österreich ohne Begleitung bzw. ohne besondere Berechtigung mit einem Fahrrad fahren. Besitzer eines Fahrradausweises dürfen bereits ab dem 10. Geburtstag unbegleitet am Straßenverkehr teilnehmen. Für jüngere Kinder ist ein Aufsichtsperson erforderlich, die mindestens 16 Jahre alt ist.


Fahrrad

Als Fahrrad gilt

  • Ein zweirädriges Fahrzeug, das unmittelbar durch menschliche Kraft angetrieben wird (sprich: Tretroller). Die meistens verwendeten Micro-Scooter werden hingegen nicht als Fahrrad, sondern als fahrzeugähnliches Kinderspielzeug eingestuft
  • Ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist
  • Ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder und zusätzlich mit einem elektrischen Antrieb bis 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und bis 600 W Motorleistung ausgestattet ist. Diese Fahrräder werden als Elektro-Fahrrad, E-Bike oder Pedelec (Abkürzung für Pedal-Electric-Vehicle) bezeichnet 
  • Ein Fahrzeug, das ausschließlich mit einem elektrischen Antrieb bis 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und bis 600 W Motorleistung ausgestattet ist, z.B. die Segway-Modelle. Damit gelten für Segways allerdings auch alle Ausstattungsvorschriften für Fahrräder!

E-Mopeds

Ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug, dessen Antrieb einem Elektrofahrrad entspricht, aber keine Pedale aufweist, gilt nur bis 30. September 2026 als Fahrrad. Ab 1. Oktober 2026 gelten Fahrzeuge der Klasse L1e-B ohne Pedalantrieb gemäß der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 nicht mehr als Fahrrad, sondern zählen zu den Kraftfahrzeugen. 

Moped

Als Moped (Führerschein der Klasse AM) gelten:

  • Elektrisch angetriebene Scooter über 25 km/h Bauartgeschwindigkeit oder über 600 W Motorleistung
  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit von 11 bis 45 km/h