Der Führerschein

Der Führerschein ist wie ein Schulzeugnis eine Urkunde, die bestätigt, dass ein bestimmtes Recht erteilt wurde. Beim Schulzeugnis ist es das Recht, einen bestimmten Jahrgang erfolgreich abgeschlossen zu haben und daher den nächsthöheren besuchen zu dürfen. Der Führerschein bestätigt, dass der Inhaber des Führerscheins die Lenkberechtigung für bestimmte Fahrzeugkategorien besitzt.

Ein kurzer geschichtlicher Überblick ...

  • 1906 wurde mit der Verordnung betreffend die Erlassung sicherheitspolizeilicher Bestimmungen für den Betrieb von Automobilen und Motorrädern, RGBl 1905/156 vom 7. Oktober 1905, erstmals ein Fahrerlaubniswesen eingeführt. Die „Fahrlizenz“ wurde nach einer Prüfung erteilt, die auf dem betreffenden Fahrzeug stattfinden musste
  • 1910 wurde mit der Verordnung betreffend die Erlassung sicherheitspolizeilicher Bestimmungen für den Betrieb von Kraftfahrzeugen (Automobilen, Motorzügen und Motorrädern), RGBl 1910/81 vom 30. April 1910, der Führerschein eingeführt
  • 1929 trat das Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen (Kraftfahrgesetz), BGBl 1929/437 vom 31. Dezember 1929, in Kraft, in dem erstmals zwischen dem Recht („Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs“, heute „Lenkberechtigung“) und dem Zeugnis („Führerschein“) unterschieden wurde
  • 1937 trat mit dem BGBl 1937/29 das Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen (Kraftfahrgesetz 1937) in Kraft
  • 1938 bis 1947 galt das deutsche Kraftfahrrecht, es wurde vom Kraftfahrgesetz 1946, BGBl 1947/83 vom 20. Mai 1947 und der Kraftfahrverordnung 1947, BGBl. Nr. 83/1947, abgelöst
  • Das Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen (Kraftfahrgesetz 1955) erschien am 23. November 1995 im BGBl 1955/223
  • Das Kraftfahrgesetz 1967 (BGBl 1967/267 vom 28. Juli 1967) gilt bis heute, die führerscheinrechtlichen Bestimmungen wanderten jedoch mit dem EU-Beitritt vom 1. Jänner 1995 per 1. November 1997 in das neu geschaffene Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz - FSG)