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Geh- und Radweg mit Benützungspflicht

Das Zeichen zeigt einen für die gemeinsame Benützung durch Fußgänger und Radfahrer bestimmten Geh- und Radweg an. Lenker von einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger müssen einen gekennzeichneten Radweg benützen; Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern sind davon ausgenommen.

Das Zeichen zeigt einen für die getrennte Benützung durch Fußgänger und Radfahrer bestimmten Geh- und Radweg an. Die Symbole werden der tatsächlichen Verkehrsführung (Fußgänger rechts, Fahrrad links oder umgekehrt) angepasst. Lenker von einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger müssen einen gekennzeichneten Radweg benützen; Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern sind davon ausgenommen.

Du darfst mit deinem Fahrzeug Gehsteige, Gehwege und Radfahranlagen nur an den vorgesehenen Stellen überqueren – und auch nur dann, wenn du Fußgänger und Radfahrer weder behinderst noch gefährdest.

Die Behörde kann das Befahren von Radfahranlagen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen (außerhalb des Ortsgebietes auch mit Elektromopeds) erlauben. Auf Geh- und Radwegen dürfen Lenker von Kraftfahrzeugen, wenn sie sich Fußgängern nähern, mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h fahren. 


Ähnliche Verkehrszeichen

Für Geh- und Radwege ohne Benützungspflicht wurde mit der 25. StVO-Novelle ein besonderes Hinweiszeichen geschaffen. Zuvor waren sie bereits Teil der Entwurfsfassung der 23. StVO-Novelle.