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Vorgeschriebene Fahrtrichtung für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Dieses Zeichen zeigt an, dass Lenker von Beförderungseinheiten, mit denen gefährliche Güter befördert werden und die gemäß den einschlägigen Vorschriften zu kennzeichnen sind, nur in der durch den Pfeil angegebenen Fahrtrichtung fahren dürfen.

Ist dieses Gebot auf Grund eines Fahrverbots, das für einen nach den ADR-Vorschriftenkategorisierten Tunnel, ist auf einer Zusatztafel mit den Großbuchstaben B, C, D oder E die diesem Tunnel gemäß den genannten Vorschriften zugeordnete Tunnelkategorie anzugeben; in diesem Fall gilt das Verbot nur für Beförderungseinheiten, mit denen gefährliche Güter befördert werden, die in Tunneln der jeweiligen Tunnelkategorie nicht zugelassen sind.