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30. Novelle des Kraftfahrgesetzes


Zulassungsschein im Scheckkartenformat

Um rund 20 Euro sollen Autobesitzer ab Frühjahr/Sommer 2010 optional bei ihrem Versicherer oder direkt bei der Zulassungsstelle den Zulassungsschein im neuen Format beantragen können – der genaue Termin und die exakten Kosten werden noch in der 5. Novelle der Zulassungsstellenverordnung bekanntgegeben. Die Daten bleiben gleich wie auf dem bisherigen Papier-Schein, der auch weiterhin bestehen und gültig bleibt. Alle, die nichts von Plastikkarten halten, können bei Papier bleiben.

Papierdokument und Chipkarten-Zulassungsbescheinigung sind datenident. Datenfelder und Dateninhalte, welche auf der Chipkarten-Zulassungsbescheinigung nicht mit freiem Auge lesbar aufgedruckt werden können, sind auf einem Chip gespeichert. Die auf der Chipkarten-Zulassungsbescheinigung mit freiem Auge lesbaren personenbezogenen und fahrzeugspezifischen Daten entsprechen den Vorgaben der Richtlinie 1999/37/EG in der Fassung der Richtlinie 2003/127/EG.

Kostenersatz für die Zulassungsstellen

Weiters erfolgt die betragliche Richtigstellung des Wertes des Kostenersatzes für die Zulassungsstellen aufgrund der gesetzlichen Indexanpassung.

Blaulicht für Rettungsdienste

Für die im Sanitätergesetz genannten Rettungsdienste soll die Führung von Blaulicht ex lege zulässig sein. Dadurch entfallen die individuellen Bewilligungen durch den Landeshauptmann.

Sonstiges

  • Der Verkehrssicherheitsbeitrag für Wunschkennzeichen wird auf 200 Euro angehoben
  • Es werden drastischere Konsequenzen festgelegt, falls ein Lenker die Mitwirkung an einer Fahrzeugkontrolle oder einer Fahrzeugverwiegung verweigert
  • Diverse EU-Richtlinien werden in nationales Recht umgesetzt