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Parken verboten

Parken: Abstellen des Fahrzeugs für mehr als 10 Minuten oder über die Dauer einer Ladetätigkeit hinaus. 

Mit den Zusatztafeln „Anfang“ und „Ende“ oder der entsprechenden Aufschrift im Zeichen selbst wird der Straßenabschnitt angezeigt, in dem das Parken verboten ist. Das Verbot bezieht sich auf die Straßenseite, auf der sich das Zeichen befindet.

Häufige Zusatztafeln


Weitere Parkverbote

Nicht jedes Parkverbot wird durch ein Verkehrszeichen kundgemacht!

Das Parken ist außerdem an folgenden Stellen verboten:

  • Auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr übrig bleiben, wenn sich aus Verkehrszeichen oder Bodenmarkierung nichts anderes ergibt
  • Auf der linken Seite von Einbahnstraßen, wenn nicht mindestens ein Fahrstreifen für den fließenden Verkehr übrig bleibt. Auch beim Parken auf der rechten Seite muss ein Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben
  • Vor Haus- oder Grundstückseinfahrten
  • Auf Gleisen von Schienenfahrzeugen
  • Auf Fahrstreifen für Omnibusse
  • Auf Vorrangstraßen außerhalb des Ortsgebiets bei Dämmerung oder Dunkelheit, ausgenommen auf Parkplätzen
  • Auf Straßenstellen, die mit einer unterbrochenen gelben Linie am Fahrbahnrand oder auf der Gehsteigkante markiert sind
  • Auf Zick-Zack-Linien
  • Vor Tankstellen, wenn diese nicht mit baulichen Einrichtungen von der Fahrbahn getrennt sind
  • In Wohnstraßen und Begegnungszonen auf allen Straßenstellen, die nicht als Abstellplatz gekennzeichnet sind