Zum Inhalt springen

Straßenverkehrszeichenverordnung

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Straßenverkehrszeichen (Straßenverkehrszeichenverordnung 1998 – StVZVO 1998)


1. Novelle der Straßenverkehrszeichenverordnung 1998

Die vorliegende Novelle (BGBl. II Nr. 292/2013 vom 3. Oktober 2013) bringt im Wesentlichen folgende Änderungen:

  • Ergänzung der zu verwendenden Reflexstoffe (Folien) um einen „Typ 3“
  • Änderung der zulässigen Abmessungen von Verkehrszeichen auf Grund geschwindigkeitsabhängiger Schrifthöhen bei Wegweisern
  • Umsetzung der (bereits seit 2009 im „Echtbetrieb“ verwendeten) neuen europäischen Verkehrszeichenschrift TERN als Breit- und Engschrift statt der bisher verwendeten Eng- und Mittelschrift Austria

Straßenverkehrszeichen, deren Ausführung den Bestimmungen der Straßenverkehrszeichenverordnung 1998 entsprechen, können noch bis zum 31. Dezember 2014 angebracht werden. Bereits angebrachte Straßenverkehrszeichen werden erst bei ihrer Erneuerung ersetzt.

Weiters erfolgt die Anpassung der StVZVO an den Verkehrszeichenkatalog der StVO:

  • Die durch das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz neu eingeführten Straßenverkehrszeichen „Pannenbucht“ und „Tunnel“ wurden ergänzt
  • Ebenso wurde das Gefahrenzeichen  „Achtung Falschfahrer“ eingefügt (wenngleich das Fehlen dieses Zeichens in der StVZVO in der Praxis bisher nicht wirklich aufgefallen ist)

Straßenverkehrszeichenverordnung 1998

Nach erfolgter Notifizierung gemäß der Richtlinie 83/189/EWG des Rates vom 28. März 1983 in der Fassung der Richtlinien 88/182/EWG und 94/10/EG (Notifikationsnummer 96/0413/A) wurden die gleichen Bildchen wie schon 1995 neu verordnet.