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Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein

Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe Kurse haben für den Erwerb einer Lenkberechtigung keine begrenzte Gültigkeitsdauer!

Zwischen 1. Jänner 1973 und 1. Oktober 1990 war ein vierstündiger Kurs verpflichtend vorgeschrieben. Wurde ein solcher bei der Erteilung der seinerzeitigen Lenkberechtigung absolviert, so ist kein neuerlicher Kurs und auch keine zweistündige Ergänzung (auf die zur Zeit geforderten sechs Stunden) erforderlich.

Wird die Ausdehnung einer Lenkberechtigung beantragt, die vor dem 1. Jänner 1973 erteilt wurde, so ist die Vorlage einer Kursbestätigung über die lebensrettenden Sofortmaßnahmen theoretisch notwendig: Bis zu diesem Zeitpunkt war nämlich die Absolvierung eines solchen Kurses nicht vorgeschrieben.


Unterweisung in lebensettenden Sofortmaßnahmen (6 Stunden)

Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist für alle Bewerber um eine Lenkberechtigung mit Ausnahme der Klassen AM und D bzw. DE vorgeschrieben. Die theoretische Unterweisung dauert gemeinsam mit den praktischen Übungen mindestens sechs Stunden.

Ausbildungsinhalte

Bei diesen Unterweisungen sollen die Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr vermittelt werden:

  • Sicherheit und Selbstschutz
  • Rettung aus akuter Gefahr
  • Notruf
  • Wiederbelebung (inklusive Defibrillation)
  • Blutstillung
  • Betreuung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes

Berechtigte Organisationen

Ausbildungsbestätigungen über einen Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen dürfen für den Führerscheinerwerb nur anerkannt werden, wenn sie von einer der folgenden Institutionen abgehalten wurden:

  • Österreichisches Rotes Kreuz
  • Arbeiter-Samariter-Bund Österreich
  • Hospitaldienst des souveränen Malteser Ritterordens
  • Ärztekammern
  • Rettungs- oder Krankenbeförderungsdienst einer Gebietskörperschaft
  • Johanniter-Unfall-Hilfe in Österreich
  • Grünes Kreuz (gestrichen ab 1. September 2019)
  • Andere Einrichtungen, denen die Ausbildung zum Rettungssanitäter nach dem Sanitätergesetz bewilligt wurde

Andere gültige Ausbildungsbescheinigungen

Der Nachweis der Sechs-Stunden-Unterweisung kann ersetzt werden durch:

  • Das Doktorat der gesamten Heilkunde
  • Eine Bescheinigung oben genannten Organisationen über eine abgeschlossene Ausbildung in Erster Hilfe
  • Eine Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers über die Teilnahme an einem Kurs zur Ausbildung in Erster Hilfe
  • Eine Bescheinigung einer öffentlichen Dienststelle, die gemäß § 120 KFG 1967 zur Ausbildung von Kraftfahrern berechtigt ist, über die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe
  • Ein Diplom in einem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder ein Zeugnis über die Abschlussprüfung in der Pflegehilfe
  • Ein Diplom in einem gehobenen medizinisch-technischen Dienst oder einem medizinisch-technischen Fachdienst oder ein Zeugnis in einem Sanitätshilfsdienst oder eine Bescheinigung über die Unterweisung in Erster Hilfe im Rahmen der Ausbildung in diesen Berufen
  • Den Nachweis der abgeschlossenen Sanitätsgrundausbildung beim Bundesheer
  • Eine Bescheinigung des österreichischen Zivilschutzverbandes über die Teilnahme an einem Lehrgang für Selbstschutz-Grundunterweisung
  • Den Nachweis über die Absolvierung der Vorlesung „Erste Hilfe“ des 1. Studienabschnittes der Studienrichtung Medizin
  • Den Nachweis über die Absolvierung des Lehrganges „Erste Hilfe im Feuerwehrdienst“ eines Landesfeuerwehrverbandes
  • Den Nachweis über die Absolvierung der Vorlesung „Erste Hilfe“ der Studienrichtung Pharmazie
  • Den Nachweis über die Absolvierung des Lehrganges „Erste Hilfe“ an den Bundesanstalten für Leibeserziehung
  • Eine Bescheinigung über die Absolvierung des nach den Richtlinien des Österreichischen Roten Kreuzes geführten Kurses für Erste Hilfe des Österreichischen Bundesheeres
  • Eine Bescheinigung der Johanniter-Unfall-Hilfe in Österreich über die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe
  • Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Grundlehrgang für Zivildienstleistende
  • Eine Bescheinigung über die Absolvierung der „Erste Hilfe Ausbildung“ gemäß den „Erste Hilfe Ausbildungsrichtlinien“ der Österreichischen Wasserrettung

Nachweis: Rechtzeitig vor der Fahrprüfung

Bitte beachte: Der Kursbesuch muss von der Fahrschule im Führerscheinregister eingetragen werden. Ohne dieses Zeugnis kannst du nicht zur praktischen Prüfung antreten, weil dein Datensatz am Server im Bundesrechenzentrum nicht für eine praktische Prüfungsliste freigegeben wird.
Wir empfehlen dir daher, den Kurs schon vor der Theorieprüfung zu besuchen.


Erste Hilfe für die Führerscheinklasse AM

Für die Führerscheinklasse AM sind Kenntnisse der Ersten Hilfe nicht erforderlich.


Erste Hilfe (16 Stunden)

Bewerber um eine Lenkberechtigung der Klasse D bzw. DE müssen einen "großen" Erste Hilfe Kurs im Ausmaß von mindestens 16 Stunden absolvieren.