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Die „alte“ Mopedprüfung – bis 28. Februar 2019

Seit 1. März 2019 findet die Moped-Theorieprüfung mit einem bundesweit einheitlichen Online-System statt. Die verschiedenen Prüfungsmöglichkeiten – Fragebögen, Computerprogramme diverser Hersteller – werden damit in ein einheitliches System zusammengeführt.

Lehr- und Prüfmaterial auf Basis dieses Fragenkatalogs darf wegen der auslaufenden Nutzungslizenz seit dem Start der neuen Prüfung nicht mehr verwendet werden.


Theorieprüfung

Seit 1. Juli 1991 ist eine schriftliche Theorieprüfung vorgeschrieben, um mit einem Moped fahren zu dürfen. Die Inhalte wurden seither vom KFV erstellt. Je nach Ausbildungsstätte werden für die Theorieprüfung Fragebögen oder ein Computerprogramm eingesetzt. Eine ergänzende mündliche Prüfung ist bei beiden Varianten zulässig. Die Fragen und Antworten sind in allen Fahrschulen bzw. sonstigen Ausbildungsstätten in ganz Österreich gleich.

Wie viele Fragen müssen richtig beantwortet werden?

Die Kenntnisse sind im Rahmen einer Prüfung mit den vom Verkehrsministerium genehmigten Prüfungsunterlagen nachzuweisen.

  • Die Kenntnisse gelten als ausreichend, wenn 80 Prozent der Fragen (also 19 von 23) richtig beantwortet werden
  • Werden mehr als 60 Prozent der Fragen (also 14 von 23) richtig beantwortet, so hat eine ergänzende mündliche Prüfung stattzufinden
  • Werden 13 oder weniger Fragen richtig beantwortet, gelten die Kenntnisse nicht als ausreichend

Eine Wiederholung der Prüfung darf frühestens in zwei Wochen erfolgen.

Prüfungsinhalte

Die Fragen der Theorieprüfung haben folgende Themenbereiche zum Inhalt:

  • Bedeutung der einzelnen Verkehrszeichen für den Lenker eines Motorfahrrades
  • Vorrangregeln
  • Ausgewählte verkehrsrechtliche Vorschriften, wie insbesondere Vertrauensgrundsatz, Verkehrsunfälle, Fahrregeln, bevorzugte Straßenbenützer, Arm- und Lichtzeichen, Verkehrsleiteinrichtungen, allgemeine Vorschriften über den Fahrzeugverkehr, besondere Vorschriften über den Verkehr mit Motorfahrrädern, Fußgängerverkehr (Fußgängerzone, Wohnstraße), Eisenbahnkreuzungen, Berechtigung zum Lenken von Kraftfahrzeugen, Sondervorschriften für Krafträder, Pflichten des Lenkers, Verwendungspflicht für Sturzhelm, Fahrdynamik einspuriger Kraftfahrzeuge
  • Grundkenntnisse über Verhalten in konkreten Situationen, Erkennen und Vermeiden von Gefahren, Partnerkunde
  • Grundkenntnisse über spezifische Problemkreise der Altersgruppe der 15- und 16jährigen, wie Alkohol, Drogen, Freizeitverhalten mit Fahrzeugen (Gruppenverhalten), technische Manipulation am Fahrzeug und rechtliche Folgen, Unfallrisiko und Unfallverhalten von Jugendlichen, Umweltverhalten

Für die Zusatzprüfung „Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug“ wurde ein eigener (elfter) Prüfbogen entwickelt, der aus vier Blättzern zu je sieben Fragen besteht. Der Prüfer wählt für die Prüfung ein Blatt aus. Dabei sind mindestens fünf der sieben Fragen richtig zu beantworten. Die Möglichkeit zur mündlichen Nachprüfung besteht hier nicht!

Neben textlichen Änderungen, die durch die dritte Führerscheinrichtlinie bzw. die 14. FSG-Novelle erforderlich sind (aus „Mopedausweis“ wird „Führerschein“) werden gelbe Bodenmarkierungen für Halt- bzw. Parkverbote und neue Verkehrszeichen (z.B. die Begegnungszone) in den Fragenkatalog aufgenommen.

Die neuen Mopedprüfbögen können ab 1. November 2013 verwendet werden, die bisherigen Prüfbögen können noch bis 31. Dezember 2013 weiterverwendet werden. Lehr- und Prüfmaterial auf Basis dieses Fragenkatalogs darf wegen der auslaufenden Nutzungslizenz ab 1. März 2019 nicht mehr verwendet werden.

Die neuen Mopedprüfbögen können ab 1. Juli 2008 verwendet werden, die bisherigen Prüfbögen können noch bis 30. September 2008 weiterverwendet werden.


Fahrprüfung: Nein, aber ...

Für das Fahren gibt es zwar keine „echte Prüfung“, aber es sind „ausreichende Kenntnisse gegenüber dem Fahrlehrer bzw. Instruktor nachzuweisen“.