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Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Autobahnen zur Nachtzeit

Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Autobahnen zur Nachtzeit

In der Zeit von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit

  • Für die Lenker von Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7.500 kg: 60 km/h
  • Für die Lenker von Omnibussen: 90 km/h
  • Für die Lenker der übrigen Kraftfahrzeuge: 110 km/h

Diese Beschränkung gilt auf folgenden Autobahnen

  • Tauernautobahn A10 im gesamten Bereich, ausgenommen Tauern- und Katschbergtunnel
  • Inntalautobahn A12 im gesamten Bereich
  • Brennerautobahn A13 im gesamten Bereich
  • Rheintalautobahn A14 im gesamten Bereich

Seit 2002 gilt diese Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mehr auf folgenden Autobahnen:

  • Innkreisautobahn A8 im gesamten Bereich
  • Pyhrnautobahn A9 im gesamten Bereich, ausgenommen Bosruck- und Gleinalmtunnel

Tagesaktuelle Fassung der Verordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Autobahnen zur Nachtzeit