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Wohnstraße

Schon das Verkehrszeichen deutet an: Kraftfahrzeuge sind wohl geduldet, aber stark in den Hintergrund gedrängt. Personen dürfen die Fahrbahn benutzen, und Kinder dort spielen.

Wohnstraßen darf jedermann benützen – aber nur zum Zu- und Abfahren, das Durchfahren ist verboten. Fahre mit Schrittgeschwindigkeit (5 km/h) und halte einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein!

Das Halten ist grundsätzlich erlaubt, das Parken nur an besonders gekennzeichneten Stellen möglich.
Beim Verlassen der Wohnstraße hast du gegenüber dem fließenden Verkehr Wartepflicht!

Radfahrer dürfen durch Wohnstraßen durchfahren und gegen eine angezeigte Einbahn fahren.