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8. Novelle des Führerscheingesetzes

Im Zuge eines umfangreichen vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie im Jahr 2002 ins Leben gerufenen Projektes soll das Führerscheinerteilungsverfahren neu gestaltet werden und gleichzeitig die Einführung des Scheckkartenführerscheines umgesetzt werden. Bei diesem Projekt waren die betroffenen Organisationen bzw. Institutionen maßgeblich eingebunden, von Seiten der Länder und des Bundesministeriums für Inneres wurde sogar wiederholt die ausdrückliche Zustimmung und der Wille zur aktiven Beteiligung und Unterstützung bekräftigt.


Ziele des Projekts

  • Reduktion der Behörden auf ihre Kernaufgaben (d.h. weitestgehend mögliche Auslagerung von Verfahrensschritten an die Fahrschulen)
  • Mitwirkungspflicht der anderen am System beteiligten Stellen unter Nutzung des vorgegebenen EDV-Systems mit klar vordefinierten Verantwortungen
  • Aufhebung der derzeitigen Zuständigkeitsregelungen
  • Änderung der behördlichen Zuständigkeit auf den Sitz der Fahrschule
  • Realisierung des Prinzips des „One Stop Shop“, d.h. die einzige Anlaufstelle für den Kunden ist die Fahrschule
  • Ausstellung eines vorläufigen Führerscheines sofort nach bestandener Fahrprüfung, d.h. sofortige Möglichkeit zum Lenken von Kraftfahrzeugen
  • Einheitliche Endabrechnung der Verfahrenskosten
  • Einführung des Scheckkartenführerscheines im Hinblick auf die Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie
  • Schaffung eines einheitlichen Verfahrens mit Hilfe verstärkter IT-Unterstützung, d.h. Ausschaltung der Unterschiede im Vollzug

Neben dem Ersterteilungsverfahren sind aber auch die anderen Antragsverfahren in das neue System einzugliedern, da es ja auch in diesen Fällen zur Ausstellung eines Scheckkartenführerscheines kommen soll. Dabei handelt es sich um die Ausstellung eines Duplikatführerscheines (wegen veraltetem Dokument oder Verlust/Diebstahl), Umschreibung des ausländischen Führerscheines oder Heeresführerscheines, Wiedererteilung der Lenkberechtigung, Verzicht, Namens/oder Adressänderung).

Für die Führerscheinbehörden bringt das neue Verfahren eine gewisse Entlastung. Ein großer Teil der Vollziehung des Führerscheingesetzes wie etwa das Sanktionensystem (Entziehung der Lenkberechtigung, Anordnung begleitender Maßnahmen, Vormerksystem oder Mehrphasenausbildung) verbleibt bei den Behörden.

Zeitplan

Das Projekt soll in zwei Etappen umgesetzt werden: Am 1. März 2006 wird – nicht ganz zufällig zum im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft (ebenso nicht ganz zufällig in Bregenz) stattfindenden Verkehrsministerrat – der Plastik-Führerschein eingeführt, am 1. Oktober 2006 soll dann die Anbindung der Fahrschulen an das Führerscheinregister erfolgen. Das ganze Projekt gleich auf den Oktober zu verschieben war nicht möglich: Was hätte der (zufällig) aus Vorarlberg stammende Verkehrsminister dann in Bregenz hergezeigt?

Nutzen für den Bürger:

  • Er hat nur mehr eine einzige Ansprechstelle, die für Beratung und Service zuständig ist, nämlich die Fahrschule
  • Mehr Transparenz durch jederzeitige Information über den aktuellen Verfahrensstand
  • Keine Bindung an eine bestimmte örtlich zuständige Behörde
  • Sofortige Fahrmöglichkeit durch den vorläufigen Führerschein
  • Scheckkartenführerschein

Nutzen für die Behörde:

  • Konzentration auf Kernaufgaben (Abbau von Verwaltungsaufwand)
  • Jede Stelle (Prüfer, Arzt...) erledigt ihre Aufgaben
  • Wegfall von Delegierungen und Abtretungen

Nutzen für die Fahrschulen:

  • Stärkere Kundenbindung durch die zentrale Stellung im Verfahren