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Tunnelbeschränkungscode

Bezieht sich ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern auf einen nach den ADR-Vorschriften kategorisierten Tunnel, ist auf einer Zusatztafel mit den Großbuchstaben B, C, D oder E die diesem Tunnel gemäß den genannten Vorschriften zugeordnete Tunnelkategorie angegeben. In diesem Fall gilt das Verbot nur für Beförderungseinheiten, mit denen gefährliche Güter befördert werden, die in Tunneln der jeweiligen Tunnelkategorie nicht zugelassen sind.

Diese Zusatztafel wird gegebenenfalls auch für die vorgeschriebene Alternativstrecke verwendet.