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Änderung der Straßenverkehrsordnung


Achtung Falschfahrer

Mit dieser Novelle wird das Gefahrenzeichen „Achtung Falschfahrer“ eingeführt, das, wenig überraschend, vor so genannten Geisterfahrern warnt: „Dieses Zeichen zeigt an, dass auf der Richtungsfahrbahn einer Autobahn ein Fahrzeug entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung fährt, obwohl das nicht durch Straßenverkehrszeichen oder Bodenmarkierungen erlaubt ist.“ Eingesetzt wird das neue Geisterfahrer-Warnschild – wenn überhaupt ;-) – auf den Überkopfwegweisern auf Autobahnen und Schnellstraßen. Da aber nur ganz wenige Autobahn- und Schnellstraßenabschnitte über Überkopfwegweiser verfügen, kann nicht überall vor Geisterfahrern gewarnt werden.

Bei seit dem Inkrafttreten des Gesetzes neu errichteten Anlagen wurde das Verkehrszeichen bereits von Beginn an in die Anzeigevorrichtungen integriert, was keine Mehrkosten verursachte. Eine – nach der geplanten Evaluierung – allfällige Umrüstung bestehender Anlagen würde nach Schätzung der ASFINAG Kosten in Höhe von etwa 2,5 Millionen Euro nach sich ziehen.


Parlamentarische Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Werner Faymann

Wochenendfahrverbot für Lastkraftfahrzeuge

Darüber hinaus werden die Bestimmungen des Wochenendfahrverbotes für Lastkraftfahrzeuge geringfügig geändert: Jene Beförderungen, die unbedingt durchgeführt werden müssen und für die es Ausnahmen gibt, sollen nun keine speziellen Genehmigungen mehr brauchen. Im Konkreten geht es dabei u.a. um Fahrzeuge nach Schaustellerart, um die Beförderung periodischer Druckwerke, um Postsendungen sowie um die Beförderung von Luftfracht von und zu Flughäfen.