Zum Inhalt springen

Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit)

Dieses Zeichen zeigt an, dass das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit, die als Stundenkilometeranzahl im Zeichen angegeben ist, ab dem Standort des Zeichens verboten ist. Das Verkehrszeichen „Geschwindigkeitsbeschränkung“ setzt damit die allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen

  • 50 km/h im Ortsgebiet
  • 100 km/h auf Freilandstraßen
  • 100 km/h auf Autostraßen
  • 130 km/h auf Autobahnen

außer Kraft. Um eine beschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung wieder aufzuheben, gibt es ein eigenes Verkehrszeichen.

Die Verbotszeichen mit der Geschwindigkeitsbeschränkung und der Angabe „km“ wurden mit der 19. StVO-Novelle abgeschafft. Bis 31. Dezember 2003 mussten diese Verkehrszeichen durch das aktuelle Zeichen ersetzt werden. Seit 1. Jänner 2004 müssen diese alten Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht mehr beachtet werden.

Gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung für eine Straßenstrecke von mehr als 1 km, wird die Länge der Strecke mit einer Zusatztafel angegeben, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert.

Wird dieses Zeichen direkt bei der Ortstafel – also auf der gleichen Stange – angebracht, gilt die Geschwindigkeit automatisch im ganzen Ortsgebiet.

 

Werden Geschwindigkeitsbeschränkungen in „Sanierungsgebieten“ wegen der verbesserungswürdigen Luftqualität notwendig, ist das auf einer Zusatztafel mit dem Hinweis auf das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) angegeben. Die Strafen sind bei Übertretungen von IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkungen im Regelfall deutlich höher als bei „normalen“ StVO-Delikten!

Fehlt bei einem Tempolimit auf einer Verkehrsbeeinflussungsanlage der Zusatz IG-L, so handelt es sich um eine Beschränkung nach der Straßenverkehrsordnung. Tempobeschränkungen nach der Straßenverkehrsordnung haben wegen der Sicherheitsaspekte Vorrang vor einem Tempolimit nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft.

Die Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Finanzverwaltung, des Entminungsdienstes, der Militärstreife und der militärischen Nachrichtendienste sind an Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht gebunden, soweit das für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich ist.

Mehrere Beschränkungen hintereinander

Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir ausführliche Erklärungen zusammengestellt.

Andere Verkehrszeichen, die die Höchstgeschwindigkeit festlegen

Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir ausführliche Erklärungen zusammengestellt.

Angepasste Geschwindigkeit

Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir ausführliche Erklärungen zusammengestellt.

Zu langsames Fahren

Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir ausführliche Erklärungen zusammengestellt.