Teil B: Übungen im verkehrsfreien Raum
Als Kandidat musst du bei diesen Übungen Kontroll- und Sicherungsblicke wie auf einer öffentlichen Verkehrsfläche einsetzen; das Blinken bei Fahrtrichtungsänderungen im Ablauf der Übungen ist aber nicht erforderlich; ausgenommen bei der Übung „enges Einbiegen“.
Es sind alle Übungen vorgeschrieben, die Reihenfolge bestimmt der Prüfer. Wenn dir eine Übung nicht gleich gelingt, musst du nicht gleich in Panik ausbrechen: Du hast für jede Übung drei Versuche – das gilt vor allem für das Erreichen der geforderten Geschwindigkeit. Leichte Fehler kannst du dir damit ausbessern, mittlere und schwere Fehler jedoch nicht: Berührte oder sogar überfahrene Leitkegel zählen in jedem Fall als Fehler.
Beurteilung der Fahrübungen
Die einzelnen Übungen werden so bewertet:
- Ein Hakerl „√" bedeutet, dass du die Übung richtig durchgeführt hast
- Ein „L" wird vergeben, wenn du die Übung mit leichten Fehlern ausgeführt hast
- Ein „M" wird vergeben, wenn du die Übung falsch durchgeführt hast, äußerst langsam durchgeführt hast oder Stangen, Hüte bzw. andere Abgrenzungen des Übungsaufbaus berührst (d.h. sie wackeln, fallen aber nicht um)
- Ein Fehler „S" wird für den ganzen Teil B der Fahrprüfung vergeben, wenn du eine oder zwei Stangen, Hüte oder dergleichen bzw. fiktive Abgrenzungen in ihrer Position veränderst, umstößt oder gar überfährst – die Fahrprüfung wird aber fortgesetzt
- Ein Fehler „S“ ist auch bei „deutlicher Zeitüberschreitung“ des Teils B die Folge – bei einer „normalen“ Fahrprüfung sind für diesen Prüfungsteil ca. 5 Minuten eingeplant. Der Teil B wird dann abgebrochen, die Fahrprüfung aber weiter fortgesetzt
Bitte beachte, dass alle Fehler in diesem Prüfungsteil für das Gesamtergebnis deiner Prüfung berücksichtigt werden! An sich kannst du für den gesamten Prüfungsteil der Fahrübungen höchstens einen Fehler „S“ bekommen. In Einzelfällen ist es aber auch möglich, dass die Prüfung nach diesem Teil abgebrochen wird.
Mit einem negativen Ergebnis wird die gesamte Fahrprüfung abgebrochen, wenn der Prüfer annehmen muss, dass du dich im Verkehr nicht mit der erforderlichen Sicherheit bewegen wirst:
- Wenn die Durchführung einer Übung abgelehnt wird
- Wenn die Inbetriebnahme des Prüfungsfahrzeuges nicht selbstständig durch den Kandidaten erfolgt
- Bei einer realen Kollision – wenn du also einen Gegenstand anfährst, der nicht Teil des Übungsaufbaus ist, oder gar eine Person
Wenn ein Kandidat bei den Übungen im verkehrsfreien Raum stürzt oder so schwere Fahrfehler begeht, dass seine persönliche Sicherheit beim Fahren im Verkehr gefährdet erscheinen muss, wird der Prüfer die Prüfung abbrechen, z.B.
- Wenn der Kandidat bei der Übung „Achter für weite Kurvenfahrt“ keine entsprechende Schräglage in den Kurven zeigen kann und darüber hinaus auch andere Fehler auftreten
- Wenn bei den Übungen „Vermeiden eines Hindernisses“ oder „Gefahrenbremsung“ die erforderliche Mindestgeschwindigkeit nicht erreicht wird
- Wenn zusätzlich zu anderen Fehlern außerdem auch Stangen, Hütchen oder andere Abgrenzungen der einzelnen Fahrübungen berührt oder gar direkt überrollt werden