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Straße für Omnibusse

Dieses Zeichen zeigt eine Straße an, die nur von

  • Fahrzeugen des Kraftfahrlinienverkehrs
  • Taxi- und Krankentransportfahrzeugen 
  • Bei Arbeitsfahrten von Fahrzeugen des Straßendienstes und der Müllabfuhr

benützt werden darf. 

Die Lenker von Fahrzeugen

  • Des öffentlichen Sicherheitsdienstes
  • Der Finanzverwaltung
  • Des Entminungsdienstes
  • Der Militärstreife
  • Der militärischen Nachrichtendienste

dürfen Straßen für Linienbusse ebenfalls benützen.

Lenker von Fahrzeugen, die mit Blaulicht und Folgetonhorn ausgestattet sind, dürfen Straßen für Linienbusse auch außerhalb von Einsatzfahrten benützen.