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Klasse B Code 96

Umfang der Lenkberechtigung

Führerscheinrechtliches Gewichtsverhältnis

Mit der Klasse B und dem eingetragenen Code 96 darf auch ein schwerer Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg) gezogen werden, mit dem die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 4.250 kg beträgt. Diese Berechtigung ist im ganzen EWR gültig.

Fahrzeugtechnisches Gewichtsverhältnis

Das fahrzeugtechnische Gewichtsverhältnis entspricht den Bestimmungen der Klasse B mit einem schweren Anhänger.

Mindestalter

Es gibt kein eigenes Mindestalter und keine Mindest-Besitzzeit der Klasse B für den Code 96.

Erforderliche Ausbildung

Der Code 96 wird von der Führerscheinbehörde nach dem Absolvieren einer Ausbildung im Ausmaß von sieben Unterrichtseinheiten eingetragen. Diese Ausbildung entspricht inhaltlich exakt der Ausbildung für die Führerscheinklasse BE. Sie besteht aus einem Theoriekurs sowie praktischen Fahrübungen und Fahrten im Straßenverkehr.

Übungsfahrzeug

Die praktische Ausbildung für den Code 96 muss mit einem Kraftwagenzug erfolgen, der nicht mit der Klasse B gelenkt werden darf. 

  • Die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination muss mehr als 3.500 kg betragen
  • Die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss mindestens 1.000 kg betragen und die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers muss mindestens 800 kg betragen