63. Novelle der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung
Diese Novelle der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung hat überschaubare Änderungen zum Inhalt:
- Für Fahrzeuge, die zur Begleitung von Sondertransporten verwendet werden, werden detaillierte Ausrüstungsvorschriften festgelegt. Außerdem wird der Kostenersatz für das Gutachten der Landesprüfstelle festgesetzt
- Die derzeitige Form des § 1d zum Thema Emissionen ist nicht mehr aktuell und zeitgemäß. Daher wird die Bestimmung zur Gänze neu gefasst – ein neuer Anlauf, um genau zu sein: Auch im Entwurf der 62. KDV-Novelle war eine Änderung vorgesehen