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63. Novelle der Kraft­fahr­gesetz-Durch­führ­ungs­ver­ord­nung


Diese Novelle der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung hat überschaubare Änderungen zum Inhalt:

  • Für Fahrzeuge, die zur Begleitung von Sondertransporten verwendet werden, werden detaillierte Ausrüstungsvorschriften festgelegt. Außerdem wird der Kostenersatz für das Gutachten der Landesprüfstelle festgesetzt
  • Die derzeitige Form des § 1d zum Thema Emissionen ist nicht mehr aktuell und zeitgemäß. Daher wird die Bestimmung zur Gänze neu gefasst – ein neuer Anlauf, um genau zu sein: Auch im Entwurf der 62. KDV-Novelle war eine Änderung vorgesehen