Anonymverfügungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur über die Einhebung von Anonymverfügungen nach der Straßenverkehrsordnung (Anonymverfügungsverordnung Straßenpolizei - AnonymVV Straßenpolizei)
Tagesaktuelle Fassung der Anonymverfügungsverordnung
- Die geltende Fassung ist ab 1. Jänner 2027 im Rechtsinformationssystem des Bundes abrufbar
Einheitliche Anonymverfügungen in ganz Österreich
- In der Anlage 1 werden Verwaltungsübertretungen nach der Straßenverkehrsordnung bestimmt, für die mit Anonymverfügung Geldstrafen eingehoben werden dürfen, und die Höhe der Geldstrafen festgesetzt
- In der Anlage 2 werden Verwaltungsübertretungen nach der Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung bestimmt, für die mit Anonymverfügung Geldstrafen eingehoben werden dürfen, und die Höhe der Geldstrafen festgesetzt