Wegweiser
Diese Zeichen zeigen im Bereich einer Kreuzung die Richtung an, in der ein Ort liegt. Auf den Zeichen können auch die Namen mehrerer Orte sowie die Entfernungen, die Straßennummern, Symbole und allenfalls Hinweise auf Beschränkungen angegeben werden. Die enthaltenen Richtungspfeile enthalten weder Gebote noch Verbote. Ist auf einem solchen Zeichen ein Symbol für eine bestimmte Fahrzeugart angebracht, so bedeutet dies, dass der Wegweiser nur für Fahrzeuge der betreffenden Fahrzeugart gilt.
Nach den (in Form eines Erlasses durch das BMVIT) verbindlichen Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau („RVS“) werden folgende Farbkombinationen verwendet:
Weiße Schrift auf blauem Grund für die Wegweisung auf und zur Autobahn und Autostraße
Schwarze Schrift auf weißem Grund für alle übrigen Straßen
Gelbe Schrift auf grünem Grund für die Ankündigung von Gewerbe- und Industriebetrieben
Weiße Schrift auf grünem Grund für Landesteile, Gebiete und Ziele lokaler bzw. touristischer Bedeutung
Schwarze Schrift auf gelbem Grund für die Kennzeichnung von Umleitungsstrecken
Außerdem ist oft weiße Schrift auf braunem Untergrund für kulturell wichtige Ankündigungen üblich