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7. Novelle des Führerscheingesetzes, Entwurf 2003

Diese Novelle wurde wegen weitgehender Ablehnung im Begutachtungsverfahren nicht weiter verfolgt.


„Vormerksystem“ statt „Punkteführerschein“

Manche Menschen schreckt eine Geldstrafe allein nicht davon ab, andere im Straßenverkehr zu gefährden. Das ist die Grundidee hinter diesem Entwurf: Das Bewusstsein, in einer Hochrisikolenker-Datei gespeichert zu sein, soll der Verkehrssicherheit dienlich sein. Neu ist der Name: „Vormerksystem – Maßnahmen gegen Wiederholungstäter“ statt „Punkteführerschein“.

Unbelehrbare Hochrisikofahrer sollen zukünftig in einer eigenen Datei erfasst werden, wenn sie zum wiederholten Male schwere Verkehrsdelikte begangen haben. Die Datei orientiere sich an rund sieben besonders schweren Delikten, darunter das Lenken unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, gefährliches Rasen, Geisterfahren oder Drängeln unter gefährlichen Verhältnissen, so Verkehrsminister Hubert Gorbach.

Diese Vergehen werden mittels „Risikofaktor“ bewertet und im zentralen Führerscheinregister gespeichert. Daneben bleiben die bestehenden finanziellen Strafrahmen bestehen. Bei Erreichung des Risikofaktors 1,2 (= im Schnitt drei schwere Delikte) kann der Strafreferent erste ergänzende Maßnahmen wie Nachschulungen, einen Erste-Hilfe-Kurs oder Fahrtechniktrainings anordnen. Durch freiwillige Nachschulungen oder Trainings können 0,1 Risikopunkte im System wieder gelöscht werden. Ein Jahr ohne auffällige, schwere Delikte bringt auch 0,2 Punkte Abzug.
Besonderer Wert wird auf umfassende Information des Lenkers gelegt. Im Strafbescheid soll genau angeführt sein, was den Autofahrer im Falle eines weiteren schweren Verstoßes erwartet. Wird der höchste Risikofaktor von 1,5 erreicht, verliert der Lenker seinen Führerschein zusätzlich zum „normalen“ Entzug für das entsprechende Delikt für weitere zwölf Monate.

Ein Punkteführerschein ist jedoch – egal unter welchem Namen – ohne Ausbau der Kontrollen eher wirkungslos: die Selbstbepunktung ist nicht vorgesehen.