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Verordnung über die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B


Inhalte der Verordnung

Seit 1. März 1999 ist die Regelung des § 19 FSG über die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B in Kraft. Damit ist es möglich, eine Lenkberechtigung für die Klasse B schon ab Vollendung des 17. Lebensjahres unter Absolvierung einer längeren und intensiveren Fahrausbildung zu erwerben. Da diese Regelung eine Neuheit in der Ausbildung von Fahranfängern darstellt, sind die Inhalte dieser Ausbildung sowie die Anforderungen an die ausbildenden Fahrlehrer zu regeln.

Ziel dieses neuen Modells ist es, das Risiko und die Gefährdung, die von Fahranfängern ausgeht, in den Griff zu bekommen. Durch eine länger dauernde, intensivere Ausbildung, bei der der Schwerpunkt auf der praktischen Ausbildung liegt, soll erreicht werden, dass sich derart ausgebildete Jugendliche am Beginn ihrer Fahrerkarriere sicherer im Verkehr bewegen als herkömmlich ausgebildete Lenker. Ein vergleichbares derartiges Modell war zuvor in Form der Ausbildungsfahrten in § 122 b KFG 1967 vorgesehen, nämlich die Vollausbildung in der Fahrschule und die Möglichkeit mit einem Begleiter Aubildungsfahrten durchzuführen. Von diesem Modell, das ebenfalls eine intensivere Fahrausbildung im Vergleich zur herkömmlichen Ausbildung darstellt, wurde aber kaum Gebrauch gemacht – vor allem, weil diese Ausbildung kostenintensiver und auch langwieriger war.

Durch die nun geschaffene Möglichkeit, die Lenkberechtigung für die Klasse B bereits ab dem 17. Lebensjahr erlangen zu können, wurde nun ein Anreiz geschaffen, sich dennoch für eine intensivere und längere Ausbildung zu entscheiden. Eine Gefährdung der Verkehrssicherheit dadurch, dass nun Jugendliche ab dem vollendeten 17. Lebensjahr bereits Kraftfahrzeuge lenken dürfen, ist aufgrund der im Zuge dieser Ausbildung erlangten Fahrroutine nicht zu befürchten. Darüber hinaus wird für Jugendliche ein Anreiz geschaffen, auf das Lenken von weit gefährlicheren Mopeds zu verzichten und sich statt dessen für das Lenken von Kraftwagen auszubilden.