Fragenkatalog vom 1. Jänner 2025
Änderungen im Fragenkatalog der Klassen C und D
Die Europäische Union hat im Juli 2020 ein Mobilitätspaket verabschiedet, das unter anderem die Regeln für Fahrtenschreiber und die Einführung der neuesten Tachografengeneration sowie die Lenk- und Ruhezeiten modernisiert und erneuert hat. Einige dieser Bestimmungen hatten lange Übergangsfristen.
Nach Artikel 36 Absatz 1 und 2 müssen Fahrer die genannten Aufzeichnungen für den aktuellen Tag und die vorangegangenen 56 Tage bei sich führen (bisher 28 Tage). Für hauptberufliche Fahrer mit digitalen Fahrtenschreibern ändert sich im Alltag kaum etwas, da die Daten auf der Fahrerkarte gespeichert sind. Diese Bestimmung tritt am 31. Dezember 2024 in Kraft.
Daher werden folgende Hauptfragen samt den jeweiligen Zusatzfragen mit diesem Datum inaktiv gesetzt:
- 4268 und 4269
- 4272 und 4273
- 4838 und 4839
- 4842 und 4843
Alle anderen Fragen und Antworten bleiben in der seit 18. November 2024 geltenden Fassung aufrecht.