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24. Novelle der Straßen­ver­kehrs­ord­nung


Die „Rettungsgasse“

Auf österreichischen Autobahnen sind die Pannenstreifen für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Durch die starke Zunahme des Verkehrs kommt es bei Unfällen und Staubildungen aber vermehrt dazu, dass LKW und PKW auf Pannenstreifen ausweichen und damit für die Einsatzkräfte den Weg versperren. Um die rasche Versorgung im Ernstfall gewährleisten zu können, müssen die Einsatzkräfte ungehindert zum Einsatzort gelangen. Daher fordern das Rote Kreuz und der Bundesfeuerwehrverband schon seit Jahren die Einführung der Rettungsgasse.

Ob das Freihalten der „Rettungsgasse“ funktioniert, wenn das schon am Pannenstreifen (bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen ist das immerhin ein Vormerkdelikt) nicht klappt – man darf gespannt sein ...

Dem allgemeinen Teil der Erläuterungen ist zu entnehmen, dass erwartet wird, durch die neue Regelung den Umstand hintanzuhalten, dass der Pannenstreifen für die Einsatzfahrzeuge nicht befahrbar ist, weil viele Autofahrer versuchen, verbotenerweise auf dem Pannenstreifen an einer unfallsbedingten Kolonne vorbeizufahren. Es ist nicht ersichtlich, welche Gründe die Erwartung stützen, dass nun jene Autofahrer, die verbotenerweise den Pannenstreifen befahren, durch die neue Regelung dazu angehalten werden sollen, die zu bildende Rettungsgasse nicht zu befahren. Die in den Erläuterungen dargelegten spezialpräventiven Ziele sind aus unserer Sicht mit der neuen Regelung nicht zu erreichen.
Die vorausschauende Bildung einer Rettungsgasse verlangt vom Normunterworfenen jedenfalls mehr Umsicht, Flexibilität und Kreativität – kurz Improvisationsfähigkeit – als die geltende Rechtslage zum Pannenstreifen als "Rettungsgasse.


Aus der Stellungnahme der Wirtschaftskammer Österreich zur 24. StVO-Novelle

In Deutschland und der Schweiz ist die Rettungsgasse gesetzlich verankert – allerdings ist der Pannenstreifen dort entweder nicht vorhanden oder nicht so breit wie hierzulande. Wenn sich ein Stau gebildet hat und Einsatzkräfte durchkommen müssen, weichen PKW und LKW jeweils an den rechten und linken Fahrbahnrand, sodass in der Mitte die Spur für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge befahrbar bleibt.

Die ASFINAG wird im Spätherbst eine breit angelegte Medienkampagne lancieren, und das BMVIT wünscht, dass bereits mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen entsprechende Prüfungsfragen gestellt werden können. Es wird daher zeitsynchron einige neue Prüfungsfragen zu diesem Thema geben.