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Kennzeichnung eines Schutzweges

Dieses Zeichen steht direkt an einem Schutzweg (in Einbahnstraßen an beiden Seiten, auf anderen Straßen an der rechten Seite oder über dem Schutzweg). Bei einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung oder bei einem gelb blinkenden Licht kann das Hinweiszeichen entfallen.

Der Fußgängerübergang kann zusätzlich durch das Gefahrenzeichen vorangekündigt werden, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert.

Als „Schutzweg“ wird ein mit „Zebrastreifen“ gekennzeichneter Fahrbahnteil bezeichnet, an dem Fußgänger die Fahrbahn überqueren. Nachdem der „Schutzweg“ im Gegensatz zur Schutzkleidung, zum Schutzhelm, ... aber nicht wirklich schützt, wird oft die Bezeichnung „Fußgängerübergang“ verwendet.

Statt Zebrastreifen können auch Über- oder Unterführungen errichtet werden. Das ist für die Fußgänger die sicherste Überquerungshilfe.

Verhaltensvorschriften für Fußgänger

Fußgänger dürfen einen Schutzweg nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend betreten.

Fußgänger und Rollschuhfahrer müssen Schutzwege, die sich in weniger als 25 m Entfernung befinden, benützen. Das gilt ab 1. Oktober 2022 nicht, wenn es die Verkehrslage zweifellos zulässt und der Fahrzeugverkehr nicht behindert wird.

Verhaltensvorschriften für andere Verkehrsteilnehmer

Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir ausführliche Erklärungen zusammengestellt.

Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir zusätzliche Informationen zu den bei der Fahrprüfung gestellten Anforderungen zum Download bereitgestellt.