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Randlinie

Die weiße durchgezogene Längsmarkierung zeigt den Rand der Fahrbahn an.

Es gibt in der Straßenverkehrsordnung kein explizites Verbot, die Linie zu überfahren. Allerdings markiert die Randlinie den Rand der Fahrbahn. Fahrzeuge haben die Fahrbahn zu benützen, „hinter“ der Randlinie ist keine Fahrbahn mehr, woraus sich über die Symbolik der durchgezogenen Linie ein Verbot des Überfahrens interpretieren lässt. Diese Idee muss allerdings beim Pannenstreifen wieder verworfen werden.


Straßenbankett

Als Straßenbankett bezeichnet man den seitlichen, nicht befestigten Teil einer Straße, der zwischen der Fahrbahn und dem Straßenrand liegt – allerdings nur, wenn dieser Straßenteil nicht z.B. als Gehsteig, Rad- oder Reitweg und als sonstige besondere straßenbauliche Anlage verwendet wird.


Pannenstreifen

Als Pannenstreifen wird der rechts neben den Fahrstreifen einer Richtungsfahrbahn befindliche befestigte Teil der Straße bezeichnet, falls dieser Teil der Straße nicht durch Bodenmarkierungen als Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen gekennzeichnet ist.

„Ein mittels Bodenmarkierung (Randlinie) von der Richtungsfahrbahn abgegrenzter und nicht als Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen gekennzeichneter Pannenstreifen ist kein Bestandteil der Fahrbahn, daher auch nicht der Richtungsfahrbahn.“
[ VwGH 26.1.2001, 98/02/0277; dRK 2001/20 ]

 

Bedeutung der Bodenmarkierungen bei einer Pannenstreifenfreigabe

Randlinien gelten im Bereich und zu Zeiten einer Pannenstreifenfreigabe nicht als Sperrlinie und dürfen überfahren werden; dasselbe gilt für Sperrflächen im Zuge der Pannenstreifensignalisierung.