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Eisenbahnkreuzungsverordnung EisbKrV

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen und das Verhalten bei der Annäherung an und beim Übersetzen von Eisenbahnkreuzungen (Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 – EisbKrV)

Tagesaktuelle Fassung der Eisenbahnkreuzungsverordnung


Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012, Novelle 2023

Diese Novelle der Eisenbahnkreuzungsverordnung hat folgende Schwerpunkte:

  • Die derzeit geltende Verordnung sieht vor, dass alle Eisenbahnkreuzungen bis zum Jahr 2024 von der zuständigen Behörden überprüft werden müssen. Als Ergebnis dieser Überprüfung hat die Behörde die zulässige Sicherungsart mittels Bescheid vorzuschreiben. Diese Sicherungsentscheidung ist vom verantwortlichen Eisenbahnunternehmen innerhalb der im Bescheid festgelegten Ausführungsfrist umzusetzen. Die ablaufende Überprüfungsfrist birgt die Gefahr einer weiteren Kostensteigerung. Aus diesem Grund soll mit der Novelle die Frist zur behördlichen Überprüfung der Eisenbahnkreuzungen bis 2029 verlängert werden.
  • Auf Basis der bestehenden Verordnung konnten alternative und kostengünstigere Ausgestaltungen der Sicherung der Eisenbahnkreuzungen nur im Rahmen eines Probetriebes für einen befristeten Zeitraum implementiert werden. Mit der Novelle soll eine Möglichkeit geschaffen werden, solche Lösungen dauerhaft zu ermöglichen
  • Mit dieser Änderung soll klargestellt werden, dass keine Einschränkung auf fahrtbewirkte Einschaltung besteht. Diese Änderung dient darüber hinaus der Steigerung der Wirtschaftlichkeit

Bundesgesetzblatt dieser Novelle


Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012

Die neue Verordnung mit dem ungewohnten Kürzel „EisbKrV“ ist am 16. Juni 2012 im Bundesgesetzblatt erschienen und am 1. September 2012 in Kraft getreten. Sie sieht klare Kriterien für die Sicherungsart von Eisenbahnkreuzungen vor, abhängig vom Verkehrsaufkommen auf der Straße, der gefahrenen Höchstgeschwindigkeit auf der Schiene, den Sichtverhältnissen auf der Kreuzung. Eine technische Sicherung ist u.a. nötig bei mehr als 3.000 Kraftfahrzeugen pro Tag auf der Straße und wenn die örtlich zulässige Geschwindigkeit des Zugs mehr als 80 km/h beträgt.

Handlungsbedarf gibt es bei 2.200 Eisenbahnkreuzungen. Dabei wird bei maximal 1.700 eine technische Sicherung in Form einer Rotlichtanlage kommen. Die übrigen werden z.B. durch Verbesserung des Sichtraums und ähnliche kleinere Maßnahmen sicherer gemacht. Die Kostenobergrenze liegt bei 250 Mio. Euro. Die Übergangsfrist beträgt zehn Jahre.

Neue Mindestgeschwindigkeiten auf Bahnübergängen

Wenn das Übersetzen einer Eisenbahnkreuzung möglich und erlaubt ist, musst du diese so schnell wie möglich überqueren. Mit Fahrzeugen, die samt Anhänger und Ladung höchstens 20 m lang sind, musst du Eisenbahnkreuzungen mit mindestens 10 km/h überqueren. Bei Fahrzeugen über 20 m Länge benötigst du für das Überfahren die Erlaubnis des Eisenbahnunternehmens.


Eisenbahnkreuzungsverordnung 1961

Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 21. Dezember 1960 über die Sicherung und Benützung schienengleicher Eisenbahnübergänge wurde am 2. Jänner 1961 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nach 1964 wurde die inoffiziell mit „EKVO“ abgekürzte Eisenbahnkreuzungsverordnung nur mehr durch das BGBl. 123/1988 vom 3. März 1988 geändert. Mit der Eisenbahn-Kreuzungsverordnung 2012 ist sie außer Kraft getreten.

In Österreich gibt es (Stand 2006) 3.500 Bahnübergänge, bei denen man auf das Pfeifsignal achten muss. Bei diesen Übergängen wird der herannahende Zug nämlich aufgrund der eingeschränkten Sichtverhältnisse erst spät wahrgenommen. Ab 1. April 2006 wird bei allen Eisenbahnkreuzungen, die durch ein akustisches Signal gesichert sind, die Verkehrstafel „Auf Pfeifsignal achten“ angebracht. Die Sicherheitsmaßnahme ist in Europa derzeit noch einzigartig, was auch einige Rückschlüsse zulässt ...