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10. Novelle der Führer­schein­gesetz-Ge­sund­heits­ver­ord­nung


Umsatzsteuer für verkehrspsychologische Untersuchungen

Ab 1. Juli 2021 werden verkehrspsychologische Untersuchungen teurer, und zwar um die Mehrwertsteuer in der Höhe von 20 Prozent. Die in der FSG-GV genannten Beträge verstehen sich ab diesem Datum exklusive USt. Damit reagiert das BMK auf eine Änderung des Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2020 durch das BMF. Das BMF hat seine bisherige Ansicht, wonach verkehrspsychologische Untersuchungen nicht unter die Umsatzsteuerpflicht fallen, geändert und im genannten Erlass klargestellt, dass verkehrspsychologische Untersuchungen (VPU) nicht mehr unter die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 fallen.

Im Entwurf der Novelle der FSG-GV war außerdem vorgesehen, dass diese Beträge als Mindestbeträge zu verstehen sein sollen, was zu einer weiteren Kostenerhöhung hätte führen können. Dies wurde jedoch nicht umgesetzt.