Trike (Tri-Bike)
Notwendige Lenkberechtigung in Österreich und im EU/EWR-Ausland
- Eine ab dem 19. Jänner 2013 erworbene Klasse A1 umfasst Trikes bis 15 kW (20 PS)
- Eine ab dem 19. Jänner 2013 erworbene Klasse A umfasst alle Trikes (Achtung: Mindestalter 21 Jahre!)
- Eine vor dem 19. Jänner 2013 erworbene Lenkberechtigung der Klasse B umfasst auch das Lenken von dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit oder ohne leichtem Anhänger im ganzen EU/EWR-Raum. Zur Wahrung der erworbenen Rechte werden bei einem Duplikat die Codes 79.03 und 79.04 bei der Klasse A (!) in den Führerschein eingetragen
Notwendige Lenkberechtigung ausschließlich in Österreich
- Eine ab dem 19. Jänner 2013 erworbene Klasse B umfasst ab dem 21. Geburtstag alle Trikes, aber nur für den Verkehr in Österreich