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Trike (Tri-Bike)

Ein Kraftrad mit drei Rädern wird, wenn die beiden Räder hinten angeordnet sind, meist „Tri-Bike“ oder kurz „Trike“ genannt.

Notwendige Lenkberechtigung in Österreich und im EU/EWR-Ausland

  • Eine ab dem 19. Jänner 2013 erworbene Klasse A1 umfasst Trikes bis 15 kW (20 PS)
  • Eine ab dem 19. Jänner 2013 erworbene Klasse A umfasst alle Trikes (Achtung: Mindestalter 21 Jahre!)
  • Eine vor dem 19. Jänner 2013 erworbene Lenkberechtigung der Klasse B umfasst auch das Lenken von dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit oder ohne leichtem Anhänger im ganzen EU/EWR-Raum. Zur Wahrung der erworbenen Rechte werden bei einem Duplikat die Codes 79.03 und 79.04 bei der Klasse A (!) in den Führerschein eingetragen

Notwendige Lenkberechtigung ausschließlich in Österreich

  • Eine ab dem 19. Jänner 2013 erworbene Klasse B umfasst ab dem 21. Geburtstag alle Trikes, aber nur für den Verkehr in Österreich