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20. Novelle der Führer­schein­gesetz-Durch­führ­ungs­ver­ord­nung


Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Von der EU-Kommission wurde beanstandet, dass ausschließlich österreichische Institutionen befugt sind, Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen anzubieten. Dies stellt eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und damit eine unzulässige Diskriminierung ausländischer Institutionen dar, weshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich eingeleitet wurde. Daher wird die Regelung ab 1. Jänner 2021 auch für Institutionen aus dem EWR geöffnet.

  • Da Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter und Malteser in verschiedenen anderen Staaten ebenfalls Niederlassungen haben, wird eine ex-lege Vermutung normiert, wonach die in anderen EWR-Staaten niedergelassenen Stellen dieser Institutionen ebenfalls zur Durchführung von Unterweisungen berechtigt sind
  • Bei den anderen Institutionen gibt es keine Anhaltspunkte, um welche Institutionen es sich in den anderen EWR-Staaten handeln könnte. Aus diesem Grund wird (abgestimmt mit der EU-Kommission) festgelegt, dass der Antragsteller neben dem Zertifikat über die Absolvierung des Kurses auch eine Bestätigung über den Nachweis der Befugnis zur Durchführung dieser Unterweisungen von der jeweiligen Institution vorlegen muss

Code 111 Ausbildungsfahrten im öffentlichen Verkehr

Aufgrund eines aktuellen Anlassfalles wird präzisiert, dass die Code 111 Ausbildungsfahrten im öffentlichen Verkehr durch einen Fahrlehrer für die Klasse A durchzuführen sind

Gleichwertigkeit von Führerscheinen aus Großbritannien und Gibraltar

Die Aufnahme von Großbritannien und Nordirland in die Liste der Staaten mit gleichwertigen Lenkberechtigungen war bereits in der 17. FSG-DV-Novelle enthalten. Dieser Punkt ist jedoch nicht in Kraft getreten, da Großbritannien die EU dann doch mit einem Austrittsabkommen verlassen hat. Daher ist es notwendig, Großbritannien ab 1. Jänner 2021 in die Liste jener Staaten zu integrieren, deren Lenkberechtigungen ohne praktische Fahrprüfung umgeschrieben werden können. Gleiches gilt für Führerscheine aus Gibraltar.

Nationale Führerscheincodes

In einer Novellierung der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr entfällt die Möglichkeit, dass Berufskraftfahrer oder Personen mit der Gewerbeprüfung Personenverkehr Schülertransporte durchführen können. Da der ausschließliche Anwendungsbereich der Codes 112 und 113 eben diese Schülertransporte waren, können diese Codes ersatzlos entfallen.