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Änderung des Kraftfahrgesetzes


Arbeitszeitregelungen

Da im Ortslinienverkehr in der Praxis Probleme insbesondere hinsichtlich der manuellen nachträglichen Eingaben und der Mitführverpflichtung eines Nachweises über Zeiten während des laufenden Tages und der vergangenen 28 Tage bestehen, wird die seit 2010 bestehende Ausnahmeregelung um ein weiteres Jahr bis Ende Dezember 2014 verlängert.

Ab Herbst 2013 soll nach den Plänen des Verkehrsausschusses im Nationalrat eine Evaluation der bisherigen Erfahrungen „in Zusammenschau mit den entsprechenden Arbeitszeitregelungen“ durchgeführt werden. Die Erfordernisse einer Änderung der Ausnahmeregelung kann dann mit einem allfälligen ordentlichen Begutachtungsverfahren und ausreichender Zeit geklärt werden. Ob man sich nach der Wahl daran erinnert, wird sich zeigen.

Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012

In § 123 Abs. 1 und § 123 Abs. 1a und 1b werden die redaktionellen Anpassungen an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, vorgenommen: Die Bestimmungen über die Zuständigkeit bei Berufungen und auch Bezugnahmen auf Verfahren in erster Instanz werden gestrichen.

Daher scheint das Kraftfahrgesetz auch im Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie nicht auf.