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Garage

  • Die seitlichen und hinteren Begrenzungen stellen „Garagenwände“ dar. Sie dürfen weder berührt noch überfahren werden
  • Du sollst das Fahrzeug möglichst in einem Zug mit einem 90-Grad-Bogen während der Rückwärtsfahrt einparken
  • Das Fahrzeug muss innerhalb der Markierungen und annähernd parallel zur seitlichen Begrenzung stehen. Das Aussteigen aus der Fahrertür soll möglich sein
  • Du sollst möglichst nahe an die „Rückwand“ der Garage heranfahren. Die Länge der Garage beträgt mindestens 6 m (auf älteren Skizzen sind 8 m eingezeichnet) 
  • Du sollst die Garage möglichst in einem Zug mit einem 90-Grad-Bogen während der Vorwärtsfahrt verlassen 
  • Zwei Korrekturzüge sind zulässig. Jeder weitere Korrekturzug wird als zusätzlicher Versuch gewertet
  • Das Berühren oder Überragen der „Garagenwände“ ist nicht zulässig
  • Das Fahrzeug ist möglichst parallel abzustellen, Aussteigemöglichkeit beachten!
  • Blickverhalten („Ausscheren“ des Fahrzeugs, Kontroll- und Sicherungsblicke) sowohl während des Einparkens als auch beim Verlassen der Garage
  • Richtiges Blinken 

Eine automatische Parkunterstützung, die kein eigenständiges Lenken durch den Prüfungskandidaten erfordert, ist nicht zulässig.

Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir auf dieser Seite ausführliche Erklärungen zu den bei der Fahrprüfung gestellten Anforderungen zum Download bereitgestellt.

Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir in diesem Bereich ausführliche Erklärungen zu den bei der Fahrprüfung gestellten Anforderungen in Text und Bild zusammengestellt.