Zum Inhalt springen

Duale Ausbildung mit Übungsfahrten „L“

Bei der Ausbildung mit dem „L“ müssen die nicht durch Fahrstunden in der Fahrschule vermittelten Inhalte bei privaten Übungsfahrten erarbeitet werden. Erfahrene Führerscheinbesitzer begleiten den Lernenden während der Selbstausbildung.

Falls du deine privaten Kilometer nicht mit der CTOnline App dokumentieren möchtest, schicken wir dir gerne Fahrtenprotokolle zum Mitschreiben per Email zu – du bekommst sie mit deinem Namen und der Nummer deines behördlichen Führerscheinverfahrens personalisiert. Bitte melde dich im Büro, damit wir dir ein PDF zusenden können!

Handouts des Briefings für deine Begleiterinnen bzw. Begleiter stellen wir unseren Fahrschülerinnen und Fahrschülern sehr gerne zur Verfügung.


Rechtliche Änderungen der Ausbildungsordnung findest du in diesen Novellen: 


Voraussetzungen beim Fahrschüler

  • Mindestalter 17,5 Jahre bei Ausbildungsbeginn. Die Anmeldung in der Fahrschule ist natürlich bereits vorher möglich
  • Gesundheitliche Eignung: Die ärztliche Untersuchung ist vor der Erteilung der Übungsfahrten-Bewilligung notwendig
  • Der Erste-Hilfe-Kurs (Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen im Umfang von sechs Stunden) muss erst bei der Anmeldung zur Fahrprüfung vorliegen

Voraussetzungen der Begleitperson(en)

  • Zwei Begleitpersonen sind möglich
  • Die Begleiter müssen in einem Naheverhältnis zum Fahrschüler stehen
  • Sieben Jahre Führerscheinbesitz
  • In den letzten drei Jahren Fahrpraxis ohne schwere Verkehrsübertretungen. Als schwere Verkehrsübertretungen gelten zwei Vormerkungen im Führerscheinregister und alle Delikte, die eine mangelnde Verkehrszuverlässigkeit nahelegen (die „bestimmten Tatsachen“ in § 7 Abs 3 FSG)

Theorieausbildung

Handouts des Theoriekurses und die Prüfungsfragen stellen wir unseren Kursteilnehmern gerne als PDF-Download zur Verfügung

  • Mindestens acht Theorielektionen mit genau bestimmten Ausbildungsinhalten in der Fahrschule
  • Theoretische Einweisung des Begleiters bzw. der Begleiter („Vorbesprechung“, „Begleiterschulung“) vor dem Beginn der privaten Fahrten – mindestens ein Begleiter muss gemeinsam mit dem Fahrschüler anwesend sein

Bitte wähle hier den für dich am besten passenden Kurs aus:

23. Dezember bis 4. Jänner 2025 (Weihnachtsferien – Mo bis Fr von 17:00 Uhr bis 20:45 Uhr, Sa und 31.12. 9:00 Uhr bis 12:45 Uhr) Plätze verfügbar Jetzt anmelden
31. Jänner bis 8. Februar 2025 (Semesterferien – Mo bis Fr von 17:00 Uhr bis 20:45 Uhr, Sa von 9:00 Uhr bis 12:45 Uhr) Plätze verfügbar Jetzt anmelden
10. März bis 31. März 2025 (Mo, Di, Do von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr) Plätze verfügbar Jetzt anmelden
14. April bis 24. April 2025 (Osterkurs – Mo bis Fr von 17:00 Uhr bis 20:45 Uhr) Plätze verfügbar Jetzt anmelden
15. Mai bis 5. Juni 2025 (Mo, Di, Do von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr; bei Feiertagen Mi) Plätze verfügbar Jetzt anmelden
16. Juni bis 27. Juni 2025 (Mo bis Fr von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr) Plätze verfügbar Jetzt anmelden
7. Juli bis 16. Juli 2025 (Mo bis Fr von 17:00 Uhr bis 20:45 Uhr) Plätze verfügbar Jetzt anmelden
28. Juli bis 6. August 2025 (Mo bis Fr von 17:00 Uhr bis 20:45Uhr) Plätze verfügbar Jetzt anmelden
18. August bis 27. August 2025 (Mo bis Fr von 17:00 Uhr bis 20:45 Uhr) Plätze verfügbar Jetzt anmelden
8. September bis 19. September 2025 (Mo bis Fr von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr) Plätze verfügbar Jetzt anmelden

Fahrausbildung

Die Ausbildungsvorschriften beinhalten zwei Möglichkeiten zur Aufteilung der elf vorgeschriebenen Fahrlektionen: 8+3 oder 6+5. Wir empfehlen zur besseren Vorbereitung der privaten Fahrten die Variante 8+3.

  • Acht (oder sechs) Fahrlektionen in der Fahrschule
  • Mindestens 1.000 km Übungsfahrten (Fahrtenprotokoll führen!) im Privatfahrzeug. Du kannst deine privaten Kilometer mit der CTOnline App aufzeichnen!
  • Begleitende Schulung im Privatfahrzeug im Beisein eines Begleiters
  • Drei (oder fünf) Fahrlektionen Abschlussausbildung mit Fahrten im Schnellverkehr und Prüfungsvorbereitung im Fahrschulauto

Private Ausbildung

Nach der theoretischen und praktischen Grundausbildung sowie der Einweisungsstunde erteilt die Führerscheinbehörde die Bewilligung für deine private Ausbildung. Dafür werden festgelegte Gebühren und Abgaben verrechnet. Die notwendigen Behördenwege erledigen wir gerne für dich.

Die behördliche Bewilligung wird für jeden Führerscheinwerber nur ein Mal erteilt. Sie gilt für 18 Monate und kann nicht verlängert werden. 


§122 Abs. 3 KFG

Fahrzeug

  • Das Fahrzeug muss keine besonderen Anforderungen hinsichtlich Handbremse, Zündschlüssel, Schaltung erfüllen
  • Es können beliebig viele Fahrzeuge verwendet werden
  • Die Fahrzeuge müssen der Behörde nicht besonders gemeldet werden
  • Wenn das private Übungsfahrzeug weder dem Fahrschüler noch dem während der Fahrt anwesenden Begleiter gehört, ist eine Zustimmungserklärung des Zulassungsbesitzers erforderlich

Tafeln „L Übungsfahrt“

  • Die Schilder müssen während deiner Übungsfahrten vorne und hinten gut sichtbar am Fahrzeug angebracht sein. Du darfst wahlweise auch Schilder „L17 Ausbildungsfahrt“ verwenden
  • Diese Schilder können auch außerhalb von Übungsfahrten montiert bleiben

Beschränkungen

  • 0,1-Promille-Grenze für Schüler und Begleitperson
  • Für die Personenbeförderung während der privaten Ausbildung gelten keine besonderen Bestimmungen. Du darfst daher so viele Personen mitnehmen, wie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs angibt
  • Das Ziehen von Anhängern ist zulässig
  • Die private Ausbildung darf nur im Inland stattfinden

Versicherung

Fast alle Kraftfahrzeughaftpflicht-/Kasko-Versicherungen haben nach einer Auskunft des Versicherungsverbands die Risikoausschlussklauseln für die private Fahrausbildung gestrichen und gewähren somit auch für jene Schäden Deckung, die der Ausbildungswerber verursacht. Wir empfehlen, im Zweifelsfall in den Versicherungsbedingungen nachzulesen bzw. die Versicherungsanstalt vor Ausbildungsbeginn formlos zu informieren, dass eine private Fahrausbildung durchgeführt werden soll. Unsere Fahrschule benötigt keinerlei Formulare oder Bestätigungen seitens der Versicherung.


Theorieprüfung

  • Nach Abschluss der Theorieausbildung, unabhängig vom Alter. Bedenke bitte bei deiner Terminplanung: Eine positive Theorieprüfung ist 18 Monate gültig. Wenn du innerhalb dieser Frist die praktische Fahrprüfung nicht bestehst, musst du daher nochmals zur Theorieprüfung antreten
  • Wir empfehlen zur Prüfungsvorbereitung einen Lernzugang bei CTOnline. Davon unabhängig stellen wir dir die Prüfungsfragen gerne als PDF-Download zur Verfügung
  • Die Prüfung kann nur abgenommen werden, wenn du dich mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kannst

Fahrprüfung

Zur praktischen Fahrprüfung können nur Kandidaten zugelassen werden, die die erforderliche Fahrschulausbildung vor nicht länger als 18 Monaten abgeschlossen haben.


§ 10 Abs. 2 FSG

  • Frühestens am 18. Geburtstag
  • Die Prüfung kann nur abgenommen werden, wenn du dich mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kannst
  • Die Fahrprüfung wird durch einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Fahrlehrer im Schulfahrzeug der Fahrschule oder mit der Begleitperson im privaten Übungsfahrzeug gemacht werden
  • Das Prüfungsfahrzeug muss in der Sitzreihe des Prüfers mindestens eine Türe haben
  • Das Prüfungsfahrzeug benötigt eine Autobahn-Klebevignette bzw. den Nachweis der Digitalen Vignette (Vorlage der Kaufbestätigung, Nachweis via ASFINAG-Website
  • Wird die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgenommen, muss der Führerschein von der Behörde auf Automatikfahrzeuge eingeschränkt werden

Prüfungsablauf

Führerschein


Kosten

Das Ausbildungspaket für die Klasse B mit dem „L“ kostet 1.420 Euro.

Lass dich nicht von Lockangeboten blenden! Unser Familienbetrieb steht seit mehr als 90 Jahren für seriöse Ausbildung, transparente Kostenaufstellung und ehrliche Preise.

Kombination mit anderen Führerscheinklassen

  • Wenn du deinen B-Führerschein mit der Motorradklasse A2 (48 PS, ab 18 Jahren) kombinieren möchtest, beraten wir dich gerne im Büro
  • Wenn du später große, schwere Anhänger ziehen möchtest, wirst du wahrscheinlich die Klasse BE benötigen. Auch dazu beraten wir dich gerne im Büro

Nach der Prüfung

Probezeit

Die Probezeit für Fahranfänger beträgt mindestens drei Jahre.

Zweite Ausbildungsphase nach Erteilung der Lenkberechtigung