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Ende einer Geschwindigkeits-Beschränkung

Das Verkehrszeichen „Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung“ setzt die allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen

  • 50 km/h im Ortsgebiet
  • 100 km/h auf Freilandstraßen
  • 100 km/h auf Autostraßen
  • 130 km/h auf Autobahnen

wieder in Kraft.

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für den Straßenzug, an dem das Verkehrszeichen angebracht ist, und endet daher nach dem Einbiegen in eine Querstraße. Wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach dem Einbiegen weiterhin gelten soll, wird sie als Zonenbeschränkung verordnet.

Eine beschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung wird durch ein Hinweiszeichen „Ortstafel“ oder „Ortsende“ nicht aufgehoben!

Mehrere Beschränkungen hintereinander

Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir ausführliche Erklärungen zusammengestellt.

Tagesbaustellen auf der Autobahn

Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir ausführliche Erklärungen zusammengestellt.