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22. Novelle der Führer­schein­gesetz-Durch­führ­ungs­ver­ord­nung

Bundesgesetzblatt dieser Novelle

Diese Novelle ist aktuell in Bearbeitung, folglich noch nicht im Bundesgesetzblatt verlautbart und somit auch noch nicht in Kraft.


Gleichwertigkeit von Führerscheinen

Bei einer Umschreibung von Führerscheinen aus Albanien und der Republik Kosovo ist keine praktische Fahrprüfung abzulegen. Das gilt für alle Klassen.

Eine inhaltliche Prüfung der Gleichwertigkeit (anhand von Informationen, die von diesen beiden Ländern übermittelt wurden) hat ergeben, dass in den beiden Staaten in wesentlichen Punkten die europäischen Anforderungen gelten. Insbesondere ist die Dauer der praktischen Fahrprüfung zumindest 25 Minuten für die Klassen A und B und 45 Minuten für die Großklassen.

Um den Behörden die Möglichkeit zu geben, sich über die Neuerung entsprechend zu informieren und darauf einzustellen, wird das Inkrafttreten mit 1. März 2025 festgelegt.