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Vorschriftszeichen – Verbotszeichen

Die Verbotszeichen gehören gemeinsam mit den Gebotszeichen und den Vorrangzeichen zur großen Gruppe der Vorschriftszeichen. Verbote werden durch runde Zeichen mit rotem Rand angekündigt.

Vorschriftszeichen gelten ab dem Aufstellungsort. Andere Angaben sind auf Zusatztafeln möglich.

Gilt ein Überholverbot oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung länger als 1 km, kann (nicht muss!) die Länge der Strecke mit einer Zusatztafel angegeben werden.

Sollen Verbote nur für bestimmte Fahrstreifen gelten, wird das mit einer Zusatztafel kundgemacht.

Sollen Vorschriften im ganzen Ortsgebiet gelten, wird das Zeichen direkt bei der Ortstafel angebracht.

Fahrverbote

Geschwindigkeitsbeschränkungen

Fahrmanöver

Ruhender Verkehr

Weitere Verbotszeichen