Vorschriftszeichen – Verbotszeichen
Die Verbotszeichen gehören gemeinsam mit den Gebotszeichen und den Vorrangzeichen zur großen Gruppe der Vorschriftszeichen. Verbote werden durch runde Zeichen mit rotem Rand angekündigt.
Gilt ein Überholverbot oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung länger als 1 km, kann (nicht muss!) die Länge der Strecke mit einer Zusatztafel angegeben werden.
Sollen Vorschriften im ganzen Ortsgebiet gelten, wird das Zeichen direkt bei der Ortstafel angebracht.