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Ausgenommen Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs

Im Sinne der Förderung der Elektromobilität ist es wünschenswert, dass zum Zweck des Aufladens von Elektrofahrzeugen entsprechende Parkplätze freigehalten werden können. Diese Zusatztafel unter dem Zeichen „Halten und Parken verboten“ zeigt an, dass das Halte- und Parkverbot nicht gilt

  • Während des Ladevorgangs
  • Für ein von außen aufladbares Kraftfahrzeug mit einem Antriebsstrang, der mindestens einen nicht-peripheren elektrischen Motor als Energiewandler mit einem elektrisch aufladbaren Energiespeichersystem, das extern aufgeladen werden kann, enthält – auf gut Deutsch also reine Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge

Wenn du mit dem Laden fertig bist, musst du von der Ladesäule wegfahren, da das Halte- und Parkverbot mit der Abmeldung an der Ladestation in Kraft tritt.

Diese Zusatztafel wurde mit der 28. StVO-Novelle eingeführt.