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Licht am Tag


Ausstattung von PKW und Nutzfahrzeugen mit Tagfahrleuchten

Ab dem 7. Februar 2011 müssen alle neu typisierten PKW, und 18 Monate später, also ab August 2012, alle neu typisierten Nutzfahrzeugtypen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Eine Nachrüstungspflicht für Fahrzeuge, die vor 2011 zugelassen wurden, ist in der Richtlinie 2008/89/EG nicht vorgesehen.

Tagfahrleuchten für Motorräder

Tagfahrleuchten bei Motorrädern sind seit dem Inkrafttreten der 32. KFG-Novelle am 9. Juni 2016 in Österreich erlaubt.

Verpflichtendes „Licht am Tag“ ist in Österreich seit 5. Jänner 2008 abgeschafft

Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens stets auch tagsüber Abblendlicht, Nebellicht, sofern dieses mit in die Fahrzeugfront integrierten Nebelscheinwerfern ausgestrahlt wird, oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt.


Abgeschaffte Verpflichtung im Kraftfahrgesetz

„Licht am Tag ist ein sehr widersprüchliches Thema mit sehr unterschiedlichen Expertenmeinungen. Wir haben uns die europäischen Untersuchungen genau angeschaut und noch um eine sehr ausgereifte Methode von Prof. Ernst Pfleger erweitert, der eine Studie zur Aufmerksamkeit von Autofahrern durchgeführt hat. Diese Ergebnisse, mit unser Empfehlung, Autofahrer, die bei besten Sichtbedingungen das Abblendlicht nicht einschalten, nicht zu strafen, werden wir dem Parlament zuleiten, mit der Bitte, zu prüfen und unserer Empfehlung zu folgen.“

Verkehrsminister Werner Faymann im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Innenminister Günther Platter am 11. September 2007