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Technische Unterwegskontrollen-Verordnung TUK-V

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der Bestimmungen über die Abwicklung technischer Unterwegskontrollen erlassen werden (TUK-V)

Technische Unterwegskontrollen sind ein entscheidendes Element, um ein beständig hohes Niveau der Verkehrs- und Betriebssicherheit bei Nutzfahrzeugen zu erreichen. Die technischen Unterwegskontrollen werden in Österreich von technischen Sachverständigen der Länder und der ASFINAG jeweils gemeinsam mit speziell geschulten Polizeiorganen durchgeführt.

Mit dieser Verordnung über die Abwicklung technischer Unterwegskontrollen werden Aufgaben im Bereich des Berichts- und Informationswesens und der Qualitätssicherung an die ASFINAG übertragen. Weiters soll die ASFINAG die Aufgaben der Kontaktstelle übernehmen. Zum Zweck der Qualitätssicherung sollen Peer Reviews, das sind gegenseitige Überprüfungen zwecks Qualitätssicherung der mit der Durchführung von technischen Unterwegskontrollen befassten Stellen, sowie zwischen zwei oder mehreren Bundesländern abgestimmte technische Unterwegskontrollen durchgeführt werden.

Tagesaktuelle Fassung der Technische Unterwegskontrollen-Verordnung