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Der Fahrverbotskalender (und seine Vorgänger)

Fahrverbote an Tagen mit starkem Reiseverkehr werden jährlich neu verordnet:

Gefährliche Staubildungen und Verkehrsüberlastungen sollen dadurch verhindert werden, dass LKW nicht mehr zu Billigtankstellen von der Inntalautobahn abfahren dürfen:

Weitere LKW-Fahrverbote

Die zahlreichen, kaum überblickbaren Fahrverbote für den Schwerverkehr sind unterschiedlichen Ursprungs:

  • Nicht extra beschildert ist das für Lastkraftfahrzeuge mit mehr als 7,5 t höchstem zulässigen Gesamtgewicht geltende Nachtfahrverbot, ausgenommen lärmarme Kraftfahrzeuge (Geschwindigkeitsbeschränkung: 60 km/h), von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr
  • Nicht extra beschildert ist das LKW-Fahrverbot am Wochenende
    • Für Lastkraftwagen mit Anhänger, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Lastkraftwagens oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt
    • Für Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t
    • An Samstagen von 15:00 Uhr bis 24:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr
  • Außerdem besteht für Lastkraftfahrzeuge ab 7,5 t höchstzulässige Gesamtmasse ein Fahrverbot auf der dritten bzw. vierten Autobahn-Fahrspur 
  • Nach Einführung einer fahrleistungsabhängigen Maut für Kraftfahrzeuge über 3,5 t (Lkw und Autobusse) auf Österreichs Autobahnen haben die Länder aus Angst vor dem Mautausweichverkehr unzählige Fahrverbote erlassen
  • Darüber hinausgibt es Fahrverbote, die auf Basis der Abgasklasse des Fahrzeugs in Sanierungsgebieten nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft in Kraft gesetzt wurden