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Straßen­ver­kehrs­ord­nung StVO

Bundesgesetz, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßen­ver­kehrs­ord­nung 1960 – StVO 1960).

Tagesaktuelle Fassung der Straßenverkehrsordnung


Die Bedeutung der Straßenverkehrsordnung für ein gedeihliches Nebeneinander im Straßenverkehr ist unbestritten – nahezu ebenso unbestritten ist jedoch auch die Tatsache, dass sich auch die StVO immer mehr zwischen den im Straßenverkehr eingesetzten Fahrzeugen (Stichwort Rollschuhfahrer, Roller, Scooter, E-Scooter, ...) und dem eigentlichen Rechtsbestand zerspragelt.

Die StVO gliedert sich in folgende Abschnitte:

  • Allgemeines
  • Fahrregeln
  • Bevorzugte Straßenbenützer
  • Regelung und Sicherung des Verkehrs
  • Allgemeine Vorschriften über den Fahrzeugverkehr
  • Besondere Vorschriften für den Verkehr mit Fahrrädern und Motorfahrrädern
  • Besondere Vorschriften für den Fuhrwerksverkehr
  • Fußgängerverkehr
  • Verkehr nicht eingespannter Tiere
  • Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken
  • Verkehrserschwernisse
  • Behörden und Straßenerhalter
  • Besondere Vorschriften für die Verkehrsüberwachung mittels bildverarbeitender technischer Einrichtungen, Straf- und Schlussbestimmungen

Zur Straßenverkehrsordnung sind zahlreiche Verordnungen ergangen; bei manchen (wie z.B. der Straßenverkehrszeichenverordnung) streiten Juristen noch heute, ob die Verordnung an sich überhaupt zulässig ist. Auch die Kundmachung der Verordnungen (Verlesen im Radio, ...) sorgt mitunter für Erheiterung.

Besonders schmuck ist es freilich, wenn das Inkrafttreten einer StVO-Novelle auch im Bundesgesetzblatt noch mit "xx. xxxxxxxx 1998" datiert wird ...