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Unterführung

Statt Zebrastreifen können auch Über- oder Unterführungen errichtet werden. Das ist für die Fußgänger die sicherste Überquerungshilfe.

Fußgänger müssen innerhalb von 25 m Entfernung die Unterführung benützen. Diese Vorschrift wurde mit der 33. StVO-Novelle ab 1. Oktober 2022 gestrichen. Damit ist die Verwendung eines Gebotszeichens an sich sinnwidrig – mit der 35. StVO-Novelle entfällt dieses Verkehrszeichen. An seiner Stelle wird ein Hinweiszeichen eingeführt.