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Änderung der Straßen­ver­kehrs­ord­nung


Drogentests im Straßenverkehr

Jahrelang wurde darüber diskutiert, jetzt ist es fix: Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und SPÖ wurde die Möglichkeit von Drogentests im Straßenverkehr beschlossen. Eine Blutabnahme kann dann bereits im Verdachtsfall erfolgen, wenn der Polizist vermutet, der angehaltene Fahrzeuglenker stehe unter Drogeneinfluss und dieser Verdacht von einem Arzt bestätigt wird.

Die Umsetzung dieser Regelung in der Praxis:

Fällt einem Exekutivbeamten bei einer Fahrzeugkontrolle ein Lenker auf, der seinen Wagen möglicherweise unter Drogeneinfluss lenkt, wird der Lenker dem Amtsarzt vorgeführt – was in ländlichen Gebieten relativ lange dauern kann. Bestätigt der Amtsarzt den Verdacht, wird ein Bluttest angeordnet. Verweigert der Lenker den Test, wird ihm – wie bei Alkohol am Steuer – der Führerschein abgenommen und die Lenkberechtigung entzogen.

Aufgrund dieser Bluttests wird es aber nicht zu Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz kommen. Bei illegalen Drogen wird aber das jeweils zugehörige Gesundheitsamt eingeschaltet. Grenzwerte gibt es keine, da die Fahruntüchtigkeit meist durch einen Mix mehrerer Drogen zustande kommt. Hat jemand vom Arzt Medikamente verschrieben bekommen, die einen positiven Test ausgelöst haben, kann dieser nicht wegen Drogenmissbrauch bestraft werden.