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Abholen des Führerscheins

Nach deiner erfolgreich abgelegten Fahrprüfung bekommst du von deiner Fahrprüferin bzw. deinem Fahrprüfer ausgehändigt:

  • Deinen vorläufigen Führerschein. Du musst deinen vorläufigen Führerschein bei allen Fahrten mitführen. Er gilt ausschließlich in Österreich und nur gemeinsam mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis. Nach Zustellung des Scheckkartenführerscheines oder nach Ablauf von vier Wochen wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden
  • Dein Kostenblatt. Nach dem Einzahlen der behördlichen Kosten wird dein Scheckkartenführerschein produziert und per Post an die Adresse zugeschickt, die du uns bei deiner Anmeldung in der Fahrschule angegeben hast

Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger darf immer nur einen „echten“ Führerschein besitzen. Hast du bereits einen Führerschein, kannst du aus zwei Möglichkeiten wählen:

  • Du kannst den bisherigen Führerschein direkt bei von deiner Fahrprüferin bzw. deinem Fahrprüfer abgeben, dann erfolgt die Zustellung des Scheckkartenführerscheines an die von dir angegebene Adresse. Damit du mit dem vorläufigen Führerschein auch nach der Prüfung nach Hause fahren darfst, benötigst du zur Prüfung außer deinem Führerschein noch einen zusätzlichen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
  • Du kannst den bisherigen Führerschein behalten, wenn du z.B. in wenigen Tagen ins Ausland fahren wirst. Die Zustellung des Scheckkartenführerscheines erfolgt in diesem Fall an die BH Mödling, wo er bei gleichzeitiger Abgabe des bisherigen Führerscheines abzuholen ist